jetzt versteh ich garnichts mehr.
wovon werden die 0.3% denn jetzt berechnet?
konkretes bsp:
einer freundin hat man folgendes angeboten:
von ihrem jetzigen brutto ihv 3.350 € sollen 500 € umgewandelt werden, um damit leasingkosten zu zahlen für einen firmenwagen, der ihr zur verfügung gestellt werden soll.
blp ca 20.000 € x1% =200 € brutto oben rauf (auch für sv????),
plus 0.3% (wovon? vom blp kann es ja kaum sein, das ergäbe ja riesige beträge) x 70 km (einfache entfernung wohnung-arbeitsstätte) x 15 Arbeitstage im Monat (pauschal). was ist bei diesem betrag mit der sv-pflicht?
und wie wirkt sich die gehaltsumwandlung aus, davon ausgehend, dass die vollen 500€ für leasing-kosten aufgewendet werden?
kann ich die km ab 21.km schon bei der ermittlung des geldwerten vorteils als fiktive wk geltend machen oder erst in der este?
und welche vorteile hat dieses konstrukt für den AG??
Wo lauern gefahren für AN bzw AG?
AN und AG arbeiten in unserem fall zusammen und möchten beide ein optimales ergebnis für den jeweils anderen erreichen.
vorab danke für die hilfe
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