Die Frage ist, zu welchen Konditionen Dir Dein Arbeitgeber das Firmenfahrzeug überlassen hat. Dass es dort kein generelles "Verbot" solcher Chauffeursdienste gegen Bezahlung gibt (Du nennst es Aufwandsentschädigung, ich weiß), bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber mit diesem Vorgehen einverstanden ist. Auch ohne expliziten Ausschluss stellt Dein Verhalten einen Missbrauch des überlassenen Firmenwagens dar, wenn Du das tatsächlich im großen Stil betreibst oder sogar Umwege dafür in Kauf nimmst.
Dass Du in diesem Forum die Frage stellst (und auch den Hinweis bekommst, das möglichst geheim zu halten), ist ein Indiz dafür, dass Dein Verhalten mindestens im Grenzbereich ist. Da ist ein gefährliches Indiz. In der Firma hast Du niemals nur Freunde. Kollegen können wesentlich missgünstiger sein, als es auf den ersten Blick scheint. Lass nur den Schwager eines Kollegen bei Dir mitfahren und das an die große Glocke hängen. Dein Angebot wird ja auch in irgend einer Form öffentlich vorliegen. Glaube bloß nicht, dass das niemand sieht!
Das muss für Deinen Arbeitgeber kein Anlass sein, Dich raufzuwerfen. Aber sie hätten es damit sehr leicht, denn Du hast zwar keinem Verbot zuwidergehandelt, aber ein Dir anvertrautes Arbeitsmittel missbräuchlich verwendet. Das Unternehmen kann das Vertrauen zu Dir in Frage stellen. Beim nächsten Stellenabbau kann es sein, dass man solche Mitarbeiter als erstes entsorgt, weil es am einfachsten ist. Im günstigsten Fall ziehen sie das Auto ein.
Als Aussenstehender kann ich Dir nur raten: Sei transparent und hole dafür eine explizite Genehmigung ein. Das kann dazu führen, dass man Dir die Sache untersagt ? dann ist es halt so. Lieber einen sicheren Job haben, als irgendwann wegen so einer Dummheit rauszufliegen. Es wurden schon Mitarbeitern wegen wesentlich weniger gekündigt. In der Kantine heisst es dann: "Habt Ihr schon gehört? Den Schmidt hamse rausgeworfen. Hat wohl mit seinem Firmenwagen Taxi gespielt. Wie blöd kann man sein. Darwin holt sie alle."
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