WiWi Gast schrieb am 27.01.2023:
Bei Kindesunterhalt gilt das so, ja. Beim Elternunterhalt wird erst gar nicht geprüft falls jemand unter 100k liegt. Ob diese Person Teilzeit arbeitet ist dabei völlig irrelevant.
Ich liege bei unter 100k, aber >85k und bekomme seit 3 Jahren jährlich die Aufforderung mein Einkommen offen zu legen und auch bei mir wird nach der vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit gefragt.
Geprüft wird dann, wenn die Vermutung besteht, jemand könnte über 100k verdienen.
Es ging um das Vermögen, Dein Vermögen wird eben bei dieser Aufforderung nicht abgefragt sondern es interessiert in erster Instanz nur die 100k Grenze. Falls es dann nicht reicht, wird ggfs. Vermögen angesetzt.
Natürlich wird das Vermögen abgefragt, vom eventuell Unterhaltspflichtigen Kind und dessen Ehepartner.
Von der Altersvorsorge, Aktien, Immobilien, Grundstücke, Bank- und Sparguthaben sowie Bargeld wenn über 1k€.
WiWi Gast schrieb am 16.10.2023:
WiWi Gast schrieb am 03.01.2023:
Meine Eltern haben in ihrem Leben eher im Niedriglohnsektor gearbeitet und würden damit beide in die Grundsicherung fallen (Einkommen zu Rentenbeginn < 924 € / Monat).
Es gilt, dass in diesem Fall auf das Einkommen der Kinder zugegriffen wird, wenn dies 100.000 € im Jahr überschreitet. Dazu habe ich 2 Fragen:
-
Werden meine Eltern zwangsweise in die Grundsicherung "eingeschrieben" und ich muss zahlen, oder können sie es bei der normalen Rente belassen und ich unterstütze sie nach eigenem Ermessen?
- Wie verhält sich das Ganze, wenn ich nicht in Deutschland sondern in der Schweiz arbeite und mein Gehalt zum Renteneintritt meiner Eltern 100.000 € überschreitet?
SG
Hallo, hast du zum Punkt 2 inzwischen mehr Informationen (berücksichtigt der kaufkraft zum Beispiel)?
Es gibt zum Unterhalt entsprechende Abkommen, das schließt auch die Schweiz mit ein. Und irgendwo gibt es dann auch Umrechnungskurse.
Es gelten aber die Unterhaltsgesetze dort, wo der Unterhaltsfall eintritt, also Deutschland. Es bringt einem also nichts, in einem Kanton zu leben, wo der Schweizer Elternunterhalt schon abgeschafft wurde.
antworten