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GehälterBahn

Gehalt Deutsche Bahn AG

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WiWi Gast

Ausgabensperre

WiWi Gast schrieb am 29.04.2024:

Fange jetzt meinen neuen Job bei der Infrago an. Mein Team hat einen Teamtag in der Woche und einen weiteren Bürotag. 3 Tage Homeoffice.

Wie sind eure Erfahrungen, kann man hin und wieder den zusätzlichen Bürotag skippen und im Homeoffice arbeiten ohne das jemand was sagt? >

Kann man pauschal nicht sagen. Der Teamtag ist eine Forderung des Konzerns gwesen. Grundsätzlich kann die FK das mobile Arbeiten definieren wie Sie will. Wenn da ein zweiter Bürotag vorgeshen ist, dann ist das eben so.

Sicher kann man den in Rücksprache mit der FK mal "skippen" aber vermutlich nicht dauerhaft oder ständig.

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WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 28.04.2024:

Ich bin jetzt seit paar Jahren in der 602. nach über 13 Jahren deutsche Bahn ist es an der Zeit zu gehen.
Ich blicke nicht durch bei den neuen Kündigungsfristen. Kann jemand da aufklären ?
Danke

Die Fristen stehen im aktuellen Tarifvertrag, sind aber unwirksam. Wenn alles fix ist sprich mit Chef dass du früher raus willst. Macht einen Aufhebungsvertrag. 6 Monate ist ja fern ab jeglicher Maßstäbe als Sachbearbeiter.

antworten
WiWi Gast

Kündigung

Hallo,

kann mir jemand sagen in welcher Gehaltsspanne diese Stelle liegt?

Job-Ref.: 318574

Dankeschön

antworten
WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 29.04.2024:

Ich bin jetzt seit paar Jahren in der 602. nach über 13 Jahren deutsche Bahn ist es an der Zeit zu gehen.
Ich blicke nicht durch bei den neuen Kündigungsfristen. Kann jemand da aufklären ?
Danke

Die Fristen stehen im aktuellen Tarifvertrag, sind aber unwirksam. Wenn alles fix ist sprich mit Chef dass du früher raus willst. Macht einen Aufhebungsvertrag. 6 Monate ist ja fern ab jeglicher Maßstäbe als Sachbearbeiter.

"Unwirksam" sind sie nur in der Welt dieses Forums in dem geglaubt wird, man könne sie nicht nachträglich per Tarifvertrag verlängern, obwohl die Rechtsprechung das einwandfrei erlaubt.

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Dougy

Einstieg - Und Bewerbung

Kannst du mir mal bitte per PN schreiben, ich bin ab Juli bei der Bahn im AT Bereich und habe noch paar Fragen, die ich gerne ohne Personal klären wollte.

Danke :-)

WiWi Gast schrieb am 03.02.2024:

AT ist aktuell bei 89.450€ Basis plus Bonus (Ziel: 20%) plus bAV, Netzkarte und Dienstwagen über 1% Regel, wenn gewollt.

Ab August dann 91.970€ aufgrund Abstandsgebot und EVG Tariferhöhung.

Beste Grüße aus dem AT Bereich.

WiWi Gast schrieb am 02.02.2024:

DB-User schrieb am 30.01.2024:

Kann hier jemand was dazu sagen ?
Leider fehlt mir die Übersicht bei den AT ÜT Gehältern
Pauschal würde ich mit 120k + 20% Bonus ins Rennen gehen.

Da der Einstieg bei 601 bei ~75K liegt.
Kann einer aufschlüsseln womit man rechnen kann bei:
AT
ÜT

Gibt es ein unterschied zwischen LFK ÜT und non LFk ?

255620 - sind hier 150K all-in realistisch ?

Du bewirbst dich bei der Bahn und nicht im Automobilkonzern. 85-90k und 10-15% Bonus (eher 10%) sind realistisch.

Naja das Gehaltsbandende der 601 sollte es ja schon sein. Also sagen wir mal AT startet bei 95k + Bonus.

In einer anderen Diskussionsrunde hier im Forum stand dass das AT Band bei rund 87000 + Bonus beginnt.

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WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 29.04.2024:

Ich bin jetzt seit paar Jahren in der 602. nach über 13 Jahren deutsche Bahn ist es an der Zeit zu gehen.
Ich blicke nicht durch bei den neuen Kündigungsfristen. Kann jemand da aufklären ?
Danke

Die Fristen stehen im aktuellen Tarifvertrag, sind aber unwirksam. Wenn alles fix ist sprich mit Chef dass du früher raus willst. Macht einen Aufhebungsvertrag. 6 Monate ist ja fern ab jeglicher Maßstäbe als Sachbearbeiter.

Danke für die Rückmeldung

antworten
WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 29.04.2024:

Ich bin jetzt seit paar Jahren in der 602. nach über 13 Jahren deutsche Bahn ist es an der Zeit zu gehen.
Ich blicke nicht durch bei den neuen Kündigungsfristen. Kann jemand da aufklären ?
Danke

Die Fristen stehen im aktuellen Tarifvertrag, sind aber unwirksam. Wenn alles fix ist sprich mit Chef dass du früher raus willst. Macht einen Aufhebungsvertrag. 6 Monate ist ja fern ab jeglicher Maßstäbe als Sachbearbeiter.

"Unwirksam" sind sie nur in der Welt dieses Forums in dem geglaubt wird, man könne sie nicht nachträglich per Tarifvertrag verlängern, obwohl die Rechtsprechung das einwandfrei erlaubt. >

Genau die Fristen sind durchaus wirksam, Tarifautomonie, Öffnungsklausel usw. Hätte man mal das ganze Paket der Schlichtung lesen sollen bevor man bei der Abstimmung auf "Ja" gedrückt hat.

antworten
WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 29.04.2024:

Ich bin jetzt seit paar Jahren in der 602. nach über 13 Jahren deutsche Bahn ist es an der Zeit zu gehen.
Ich blicke nicht durch bei den neuen Kündigungsfristen. Kann jemand da aufklären ?
Danke

Die Fristen stehen im aktuellen Tarifvertrag, sind aber unwirksam. Wenn alles fix ist sprich mit Chef dass du früher raus willst. Macht einen Aufhebungsvertrag. 6 Monate ist ja fern ab jeglicher Maßstäbe als Sachbearbeiter.

"Unwirksam" sind sie nur in der Welt dieses Forums in dem geglaubt wird, man könne sie nicht nachträglich per Tarifvertrag verlängern, obwohl die Rechtsprechung das einwandfrei erlaubt. >

Genau die Fristen sind durchaus wirksam, Tarifautomonie, Öffnungsklausel usw. Hätte man mal das ganze Paket der Schlichtung lesen sollen bevor man bei der Abstimmung auf "Ja" gedrückt hat.

Glaube kaum, dass einer der Akademiker hier in der EVG ist. Die meisten in der EVG sind die Unteren und die haben nur nach den 410 Euro plus 2850 Euro geguckt.

antworten
WiWi Gast

Kündigung

Ganz richtig.

Der gemeine EVGler würde auch einem neuen Tarifvertrag zustimmen, wenn es auch nur ein paar Bratwürste gebe. Viele an der Basis können leider nicht rechnen.

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Ich bin jetzt seit paar Jahren in der 602. nach über 13 Jahren deutsche Bahn ist es an der Zeit zu gehen.
Ich blicke nicht durch bei den neuen Kündigungsfristen. Kann jemand da aufklären ?
Danke

Die Fristen stehen im aktuellen Tarifvertrag, sind aber unwirksam. Wenn alles fix ist sprich mit Chef dass du früher raus willst. Macht einen Aufhebungsvertrag. 6 Monate ist ja fern ab jeglicher Maßstäbe als Sachbearbeiter.

"Unwirksam" sind sie nur in der Welt dieses Forums in dem geglaubt wird, man könne sie nicht nachträglich per Tarifvertrag verlängern, obwohl die Rechtsprechung das einwandfrei erlaubt. >

Genau die Fristen sind durchaus wirksam, Tarifautomonie, Öffnungsklausel usw. Hätte man mal das ganze Paket der Schlichtung lesen sollen bevor man bei der Abstimmung auf "Ja" gedrückt hat.

Glaube kaum, dass einer der Akademiker hier in der EVG ist. Die meisten in der EVG sind die Unteren und die haben nur nach den 410 Euro plus 2850 Euro geguckt.

antworten
WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 29.04.2024:

Hallo,

kann mir jemand sagen in welcher Gehaltsspanne diese Stelle liegt?

Job-Ref.: 318574

Dankeschön

603
LG

antworten
WiWi Gast

Kündigung

Der ist in der 603.

WiWi Gast schrieb am 29.04.2024:

Hallo,

kann mir jemand sagen in welcher Gehaltsspanne diese Stelle liegt?

Job-Ref.: 318574

Dankeschön

antworten
WiWi Gast

Gehalt

Hallo,

kann mir jemand sagen in welcher Gehaltsspanne diese Stelle liegt?

Job-Ref.: 312432

und

317735

Dankeschön

antworten
WiWi Gast

Gehalt

WiWi Gast schrieb am 01.05.2024:

Hallo,

kann mir jemand sagen in welcher Gehaltsspanne diese Stelle liegt?

Job-Ref.: 312432

und

317735

Dankeschön

Beide 602

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WiWi Gast

Dienstwagen

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es, darf Ehepartner damit fahren gibt es Beschränkungen mit Kilometern oder den verbrauchsabhängigen Kosten?

antworten
WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn

Hab hier eine Fachbauüberwacher Stelle gefunden und mich würde der Unterschied zur freien Wirtschaft interessieren.

Job-Ref: 249582

Vielleicht kann mir da ja wer weiterhelfen.

antworten
WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn

WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:

Hab hier eine Fachbauüberwacher Stelle gefunden und mich würde der Unterschied zur freien Wirtschaft interessieren.

Job-Ref: 249582

Vielleicht kann mir da ja wer weiterhelfen.

Ist als 604 ausgeschrieben

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es //verschiedene// , darf Ehepartner damit fahren //wen im gemeinsamen Haushalt wohnt, ja// gibt es Beschränkungen mit Kilometern //Mietrate bemisst sich an der km-Leistung// oder den verbrauchsabhängigen Kosten //die gibt es auch, z.B. Diesel//?

antworten
WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn

604

WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:

Hab hier eine Fachbauüberwacher Stelle gefunden und mich würde der Unterschied zur freien Wirtschaft interessieren.

Job-Ref: 249582

Vielleicht kann mir da ja wer weiterhelfen.

antworten
WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Ganz richtig.

Der gemeine EVGler würde auch einem neuen Tarifvertrag zustimmen, wenn es auch nur ein paar Bratwürste gebe. Viele an der Basis können leider nicht rechnen.

Ignorant und lernresistent sind die unten bei der DB AF oft auch, dazu extrem obrigkeitshörig.
Deshalb ist auch bei "unserer" Museumseisenbahn vor Kurzem ein Unternehmer als privates Mitglied und relativ großer Geldspender ausgetreten. Er kam mit dem Verhalten der restlichen Mitglieder, meistens operative Eisenbahner, während Corona und auch danach nicht mehr klar.

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es //verschiedene// , darf Ehepartner damit fahren //wen im gemeinsamen Haushalt wohnt, ja// gibt es Beschränkungen mit Kilometern //Mietrate bemisst sich an der km-Leistung// oder den verbrauchsabhängigen Kosten //die gibt es auch, z.B. Diesel//?

Danke dir. Weißt du ca. was mich das Auto im Monat kosten würde? Ich habe mal grob mit Rechnern von verschiedenen Seiten geschaut. Da kam ich bspw. bei 100.000 Listenpreis, 35 km Entfernung und 42% Steuersatz auf gut 800 Euro. Das erscheint mir unglaublich viel… also weder Hybrid noch Elektro, somit 1% vom Listenpreis.

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es //verschiedene// , darf Ehepartner damit fahren //wen im gemeinsamen Haushalt wohnt, ja// gibt es Beschränkungen mit Kilometern //Mietrate bemisst sich an der km-Leistung// oder den verbrauchsabhängigen Kosten //die gibt es auch, z.B. Diesel//?

Danke dir. Weißt du ca. was mich das Auto im Monat kosten würde? Ich habe mal grob mit Rechnern von verschiedenen Seiten geschaut. Da kam ich bspw. bei 100.000 Listenpreis, 35 km Entfernung und 42% Steuersatz auf gut 800 Euro. Das erscheint mir unglaublich viel… also weder Hybrid noch Elektro, somit 1% vom Listenpreis.

Du hast noch die 0,03% Listenpreis je km zur 1. Tätigkeitsstätte zur Versteuerung der Entfernungspauschale pro Monat vergessen (bzw. 0,002% bei Tagweiser Versteuerung)

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WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es, darf Ehepartner damit fahren gibt es Beschränkungen mit Kilometern oder den verbrauchsabhängigen Kosten?

Glückwunsch, wie hoch ist das Gehalt stimmen die 9200€ + 0-20% Bonus?

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WiWi Gast

Job Referenz 319069

Hallo zusammen,

könnte mir jemand sagen, wie die folgende Stelle eingruppiert ist?

319069

Vielen Dank!!

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WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 03.05.2024:

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es, darf Ehepartner damit fahren gibt es Beschränkungen mit Kilometern oder den verbrauchsabhängigen Kosten?

Glückwunsch, wie hoch ist das Gehalt stimmen die 9200€ + 0-20% Bonus?

Knapp 9800 + Bonus
Bonus ist bei mir 0%, da habe ich nicht zu verhandelt. Fix ist es schon deutlich mehr als ich aktuell verdiene.

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WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Und deswegen, schickt die Bahn und die EVG in die Wüste!

Ganz richtig.

Der gemeine EVGler würde auch einem neuen Tarifvertrag zustimmen, wenn es auch nur ein paar Bratwürste gebe. Viele an der Basis können leider nicht rechnen.

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Ich bin jetzt seit paar Jahren in der 602. nach über 13 Jahren deutsche Bahn ist es an der Zeit zu gehen.
Ich blicke nicht durch bei den neuen Kündigungsfristen. Kann jemand da aufklären ?
Danke

Die Fristen stehen im aktuellen Tarifvertrag, sind aber unwirksam. Wenn alles fix ist sprich mit Chef dass du früher raus willst. Macht einen Aufhebungsvertrag. 6 Monate ist ja fern ab jeglicher Maßstäbe als Sachbearbeiter.

"Unwirksam" sind sie nur in der Welt dieses Forums in dem geglaubt wird, man könne sie nicht nachträglich per Tarifvertrag verlängern, obwohl die Rechtsprechung das einwandfrei erlaubt. >

Genau die Fristen sind durchaus wirksam, Tarifautomonie, Öffnungsklausel usw. Hätte man mal das ganze Paket der Schlichtung lesen sollen bevor man bei der Abstimmung auf "Ja" gedrückt hat.

Glaube kaum, dass einer der Akademiker hier in der EVG ist. Die meisten in der EVG sind die Unteren und die haben nur nach den 410 Euro plus 2850 Euro geguckt.

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 04.05.2024:

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es, darf Ehepartner damit fahren gibt es Beschränkungen mit Kilometern oder den verbrauchsabhängigen Kosten?

Glückwunsch, wie hoch ist das Gehalt stimmen die 9200€ + 0-20% Bonus?

Knapp 9800 + Bonus
Bonus ist bei mir 0%, da habe ich nicht zu verhandelt. Fix ist es schon deutlich mehr als ich aktuell verdiene.

Nochmals Gratulation. Bist du von extern gekommen oder hast du dich intern beworben? Der Bonus wird dann jedes Jahr neu verhandelt oder wie darf man sich das vorstellen? Danke für die insights ich kratze schon länger an der AT Schwelle (bin intern) und jetzt geht es wohl nur über neue Stelle wegen der Ausgabensteuerung etc

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WiWi Gast

Dienstwagen

Intern? Dann lies einfach den AT Tarifvertrag im Personalportal. Da steht alles drin und man muss sich nicht auf die Quatschinfos hier von Mädels verlassen die „Führungskraft“ geworden sind. Bei der Bahn. Haha. Naja, aber deine Frage lässt darauf schließen dass du nicht viel machst den ganzen Tag. Jeder kennt den Bonus eigentlich ab 602.

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WiWi Gast

Dienstwagen

Hallo Leute,

Ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und habe folgende Fragen:

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an anderen Arbeitsorten zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an einer anderen ersten Tätigkeitsstätte zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

Was haben diese beiden Sätze zu bedeuten bzw. was ist hier zu beachten?

Allgemein, welche Betriebsvereinbarung gilt bei der Holding (mobiles Arbeiten etc.).. es handelt sich um eine zentrale Stelle.

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:

Hallo Leute,

Ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und habe folgende Fragen:

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an anderen Arbeitsorten zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an einer anderen ersten Tätigkeitsstätte zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

Was haben diese beiden Sätze zu bedeuten bzw. was ist hier zu beachten?

Allgemein, welche Betriebsvereinbarung gilt bei der Holding (mobiles Arbeiten etc.).. es handelt sich um eine zentrale Stelle.

Es handelt sich dabei um die Dienstreisen.
Wenn du z.b. Projektmanager bist, musst du für das Projekt auch relativ viel reisen. Und damit dürfen sie dich halt von deiner ersten Tätigkeit abweichend einsetzen

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:

Hallo Leute,

Ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und habe folgende Fragen:

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an anderen Arbeitsorten zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an einer anderen ersten Tätigkeitsstätte zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

Was haben diese beiden Sätze zu bedeuten bzw. was ist hier zu beachten?

Allgemein, welche Betriebsvereinbarung gilt bei der Holding (mobiles Arbeiten etc.).. es handelt sich um eine zentrale Stelle.

Krasse Fragen. Top Leute die die Bahn einstellt.

  1. Du kannst jederzeit für eine andere Tätigkeit verpflichtet werden. Realistisch: Wird bei uns in F ständig gemacht. Beispielsweise so Mädels die sinnlose Jobs haben werden gern 1 mal im Jahr für 3 Monate ausgeliehen. Dafür gibt es dann aber ein kleinen Bonus.

  2. Dein Standort ist nicht fix. Die Bahn schließt gern Standorte. Dann bekommst du Angebote wo du hin kannst und ein Jobticket 1. Klasse. Das war’s. Realistisch: Passiert durch HO nicht mehr.

  3. Home Office: Du kommst so oft rein wie es dein Chef oder wenn der wechselt der neue Chef will. Punkt. Es gibt vom Vorstand eine klare Ansage zu 2 Tagen Präsenz, welche von der Ebene drunter ignoriert wird. Realistisch: Du bist 1-3 Tage vor Ort. 2 Pflichttage und 0 Pflichttage sind gängig. Ein Tag wenn man keine Ausrede hat (mein Internet ist zuhause besser, ich kann im Großraum nicht arbeiten oder gelber Zettel oder HO) ist es aktuell bei mir. Rechtlich: Du musst 51% deiner Zeit im Office sein und wenn du das nicht tust ist das Steuerbetrug. Das hat das Personal auch alles postalisch mitgeteilt. Man müsste sich aktiv melden wenn man gegen die Betriebsvereinbarung verstößt und mehr zuhause ist weil dann die Bahn zuhause vorbeikommen muss etc. Der Brief wurde von allen belächelt und vernichtet.
antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:

Hallo Leute,

Ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und habe folgende Fragen:

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an anderen Arbeitsorten zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an einer anderen ersten Tätigkeitsstätte zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

Was haben diese beiden Sätze zu bedeuten bzw. was ist hier zu beachten?

Allgemein, welche Betriebsvereinbarung gilt bei der Holding (mobiles Arbeiten etc.).. es handelt sich um eine zentrale Stelle.

Es handelt sich dabei um die Dienstreisen.
Wenn du z.b. Projektmanager bist, musst du für das Projekt auch relativ viel reisen. Und damit dürfen sie dich halt von deiner ersten Tätigkeit abweichend einsetzen

Nein das hat damit auf gar keinen Fall was zu tun. Und wenn du schon davon sprichst: Reisezeit ist bei der Bahn Privatzeit. Es gibt entweder Nix an Stunden oder dein Chef erlaubt das der Laptop offen war im Zug oder man bekommt 10€ Entschädigung je Stunde über 8 die man dann noch versteuern darf.

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:

Hallo Leute,

Ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und habe folgende Fragen:

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an anderen Arbeitsorten zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an einer anderen ersten Tätigkeitsstätte zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

Was haben diese beiden Sätze zu bedeuten bzw. was ist hier zu beachten?

Allgemein, welche Betriebsvereinbarung gilt bei der Holding (mobiles Arbeiten etc.).. es handelt sich um eine zentrale Stelle.

Satz 1 bedeutet, dass man dich auf Dienstreise schicken darf.

Satz 2 bedeutet, dass man dich dauerhaft an einen anderen Standort versetzen darf. Innerhalb der gleichen Stadt passiert das hin und wieder. Weiter weg eigentlich nur sehr selten bei großen Umstrukturierungen (zuletzt Cargo Mainz->Duisburg) und mit Vorlauf und Unterstützung. Das ist auch nicht wegverhandelbar.

Die anwendbaren Betriebsvereinbarungen kannst du dir vor Unterzeichnung geben lassen. Generell sind sie in der Holding sehr flexibel, geben aber auch der Führungskraft die Möglichkeit, etwas starrere Vorgaben zu machen. Am besten nachfragen.

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:

Hallo Leute,

Ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und habe folgende Fragen:

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an anderen Arbeitsorten zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an einer anderen ersten Tätigkeitsstätte zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

Was haben diese beiden Sätze zu bedeuten bzw. was ist hier zu beachten?

Allgemein, welche Betriebsvereinbarung gilt bei der Holding (mobiles Arbeiten etc.).. es handelt sich um eine zentrale Stelle.

Das steht bei fast jeden im Vertrag. Das gibt dem AG eben die Möglichkeit Dich in B. oder eben im Süden einzusetzen wenn er das für richtig hält. Das ganze ist dann natürlich eine Dienstreise und dementsprechend teuer.

Mit Projektleiter usw. hat das eher weniger zu tun.

Und die 1. Tätigkeitsstätte kann auch geändert werden (wenn der Standort z.b. wegfällt)

Müßte aber ohnehin alles durch den BR sprich Umsetzung/Versetzung ggf. Abordnung usw.

In der Regel nutzt man das eher um dem AN auch die Möglichkeit zu geben ein Büro in Köln zu haben obwohl die Tätigkeitsstätte in Frankkfurt ist.

Welche BV gilt, muss man erfragen das kann ggf. per OE oder sogar Team unterschiedlich sein. In der Holding würde ich zumindest von 1 Präsenztag ausgehen

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:

Hallo Leute,

Ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und habe folgende Fragen:

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an anderen Arbeitsorten zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

„Die Möglichkeit, Sie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an einer anderen ersten Tätigkeitsstätte zu beschäftigen, bleibt hiervon unberührt.“

Was haben diese beiden Sätze zu bedeuten bzw. was ist hier zu beachten?

Allgemein, welche Betriebsvereinbarung gilt bei der Holding (mobiles Arbeiten etc.).. es handelt sich um eine zentrale Stelle.

Das steht bei fast jeden im Vertrag. Das gibt dem AG eben die Möglichkeit Dich in B. oder eben im Süden einzusetzen wenn er das für richtig hält. Das ganze ist dann natürlich eine Dienstreise und dementsprechend teuer.

Mit Projektleiter usw. hat das eher weniger zu tun.

Und die 1. Tätigkeitsstätte kann auch geändert werden (wenn der Standort z.b. wegfällt)

Müßte aber ohnehin alles durch den BR sprich Umsetzung/Versetzung ggf. Abordnung usw.

In der Regel nutzt man das eher um dem AN auch die Möglichkeit zu geben ein Büro in Köln zu haben obwohl die Tätigkeitsstätte in Frankkfurt ist.

Welche BV gilt, muss man erfragen das kann ggf. per OE oder sogar Team unterschiedlich sein. In der Holding würde ich zumindest von 1 Präsenztag ausgehen

Die BR der Holding haben bisher keinem Präsenztag zugestimmt ;)

antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

Laut meiner HR Business Partnerin wird jährlich über Gehalt + Boni verhandelt.
Genau, ich komme von extern.

WiWi Gast schrieb am 04.05.2024:

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es, darf Ehepartner damit fahren gibt es Beschränkungen mit Kilometern oder den verbrauchsabhängigen Kosten?

Glückwunsch, wie hoch ist das Gehalt stimmen die 9200€ + 0-20% Bonus?

Knapp 9800 + Bonus
Bonus ist bei mir 0%, da habe ich nicht zu verhandelt. Fix ist es schon deutlich mehr als ich aktuell verdiene.

Nochmals Gratulation. Bist du von extern gekommen oder hast du dich intern beworben? Der Bonus wird dann jedes Jahr neu verhandelt oder wie darf man sich das vorstellen? Danke für die insights ich kratze schon länger an der AT Schwelle (bin intern) und jetzt geht es wohl nur über neue Stelle wegen der Ausgabensteuerung etc

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

intern auf mehrere Stellen bewerben (eine 602 und eine 601, die 601 wird derzeit nur intern geschrieben, die 602 sowohl intern als auch extern).

Ich bin derzeit 603 und denke, dass ich für beide Stellen gut geeignet bin.
Beide Stellen sind in Stuttgart, aber mit zwei verschiedenen Teamleitern.
Meint ihr, ich sollte mich nur auf eine Stelle oder auf beide bewerben? Ich möchte nicht, dass die Personalabteilung sieht, dass ich mich auf mehr als eine Stelle bewerbe, und das ist kein Pluspunkt für meine Bewerbungen.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge oder Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Danke im Voraus

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

intern auf mehrere Stellen bewerben (eine 602 und eine 601, die 601 wird derzeit nur intern geschrieben, die 602 sowohl intern als auch extern).

Ich bin derzeit 603 und denke, dass ich für beide Stellen gut geeignet bin.
Beide Stellen sind in Stuttgart, aber mit zwei verschiedenen Teamleitern.
Meint ihr, ich sollte mich nur auf eine Stelle oder auf beide bewerben? Ich möchte nicht, dass die Personalabteilung sieht, dass ich mich auf mehr als eine Stelle bewerbe, und das ist kein Pluspunkt für meine Bewerbungen.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge oder Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Danke im Voraus

Das wird die normalerweise nicht negativ ausgelegt. Kenne einige die sich intern auf mehrere Positionen gleichzeitig beworben haben.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

intern auf mehrere Stellen bewerben (eine 602 und eine 601, die 601 wird derzeit nur intern geschrieben, die 602 sowohl intern als auch extern).

Ich bin derzeit 603 und denke, dass ich für beide Stellen gut geeignet bin.
Beide Stellen sind in Stuttgart, aber mit zwei verschiedenen Teamleitern.
Meint ihr, ich sollte mich nur auf eine Stelle oder auf beide bewerben? Ich möchte nicht, dass die Personalabteilung sieht, dass ich mich auf mehr als eine Stelle bewerbe, und das ist kein Pluspunkt für meine Bewerbungen.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge oder Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Danke im Voraus

  1. die 601 bekommst du nicht weil die dich nicht überspringen lassen. Ist Quatsch wird aber so gemacht. Oder beide und dann sagst du dass du freiwillig die 02 nimmst und dann irgendwann die 01 entwickeln willst. Realistischerweise wird das aber schwer aus der 603 rauszukommen. Man nimmt lieber von extern oder jemanden der schon Bonus berechtigt ist.
antworten
WiWi Gast

Dienstwagen

WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:

Laut meiner HR Business Partnerin wird jährlich über Gehalt + Boni verhandelt.
Genau, ich komme von extern.

Hallo,
kann mir jemand was zu den Konditionen für Dienstwagen sagen? Es geht um die DB Systel und eine AT Stelle die ich bald antreten werde.
Welche Autos gibt es, darf Ehepartner damit fahren gibt es Beschränkungen mit Kilometern oder den verbrauchsabhängigen Kosten?

Glückwunsch, wie hoch ist das Gehalt stimmen die 9200€ + 0-20% Bonus?

Knapp 9800 + Bonus
Bonus ist bei mir 0%, da habe ich nicht zu verhandelt. Fix ist es schon deutlich mehr als ich aktuell verdiene.

Nochmals Gratulation. Bist du von extern gekommen oder hast du dich intern beworben? Der Bonus wird dann jedes Jahr neu verhandelt oder wie darf man sich das vorstellen? Danke für die insights ich kratze schon länger an der AT Schwelle (bin intern) und jetzt geht es wohl nur über neue Stelle wegen der Ausgabensteuerung etc

Nö. Es wird alle 2 Jahre mitgeteilt wie man sich entwickelt hat. Da wird nichts nachverhandelt sondern man darf alle 2 Jahre anmelden und es wird dann abgelehnt.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Die Personaler bei der DB, die ich bisher sprachen sagen immer: Bewerben, bewerben, bewerben. Der Laden ist so groß, die können (und wollen) gar nicht alles von einem wissen. Es ist vollkommen normal, mehrere Stellen als interessant zu erachten.

Im Zweifel agiert jede Abteilung eh für sich.

WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

intern auf mehrere Stellen bewerben (eine 602 und eine 601, die 601 wird derzeit nur intern geschrieben, die 602 sowohl intern als auch extern).

Ich bin derzeit 603 und denke, dass ich für beide Stellen gut geeignet bin.
Beide Stellen sind in Stuttgart, aber mit zwei verschiedenen Teamleitern.
Meint ihr, ich sollte mich nur auf eine Stelle oder auf beide bewerben? Ich möchte nicht, dass die Personalabteilung sieht, dass ich mich auf mehr als eine Stelle bewerbe, und das ist kein Pluspunkt für meine Bewerbungen.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge oder Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Danke im Voraus

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Kann jemand die Eingruppierung für die folgende Stelle raussuchen: 325660

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

intern auf mehrere Stellen bewerben (eine 602 und eine 601, die 601 wird derzeit nur intern geschrieben, die 602 sowohl intern als auch extern).

Ich bin derzeit 603 und denke, dass ich für beide Stellen gut geeignet bin.
Beide Stellen sind in Stuttgart, aber mit zwei verschiedenen Teamleitern.
Meint ihr, ich sollte mich nur auf eine Stelle oder auf beide bewerben? Ich möchte nicht, dass die Personalabteilung sieht, dass ich mich auf mehr als eine Stelle bewerbe, und das ist kein Pluspunkt für meine Bewerbungen.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge oder Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Danke im Voraus

  1. die 601 bekommst du nicht weil die dich nicht überspringen lassen. Ist Quatsch wird aber so gemacht. Oder beide und dann sagst du dass du freiwillig die 02 nimmst und dann irgendwann die 01 entwickeln willst. Realistischerweise wird das aber schwer aus der 603 rauszukommen. Man nimmt lieber von extern oder jemanden der schon Bonus berechtigt ist.

Kann ich aus meiner beruflichen Zeit nicht unterschreiben. Von 603 auf 602 zu kommen ist in größeren Städten gar kein Problem, erstrecht nach ein paar Jahren intern nicht.
Was ich aber unterschreiben kann, ist dass der Sprung von 604 auf 602 oder 603 auf 601 normalerweise nur mit einer Entwicklungsvereinbarung geht.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Und der Stellenabau wird weiter kommen. DB KT, Projektbau und E&C sollen auch in die InfraGO. Wieder welche die alles besser leisten könenn als ehemlalige SuS

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

Und der Stellenabau wird weiter kommen. DB KT, Projektbau und E&C sollen auch in die InfraGO. Wieder welche die alles besser leisten könenn als ehemlalige SuS

Und bei jedem Rühren in der Schüssel, abgesehen vom neuen Chaos, immer schön neuen Overhead generieren. Das Management der Bahn gehört komplett ausgetauscht. Ganz oben Leute hin die Visionen haben und nicht von der Bahn oder schlimmer vom Staat kommen. Mitte komplett raus und neue rein die was von Bahn verstehen. Und unten wenn die sich an ihre Führungskultur klammern ebenso los werden und mit fähigen und mutigen Mitarbeitern nachbesetzen.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

Und der Stellenabau wird weiter kommen. DB KT, Projektbau und E&C sollen auch in die InfraGO. Wieder welche die alles besser leisten könenn als ehemlalige SuS

Teilweise überschneiden die sich auch gewaltig. Diese unterschiedlichen Orgas gibt es ja nur, weil dort immer andere EVG-Tarife gelten, einer niedriger als der andere. Die Leute unten werden dort alle gebraucht, nur der obere Overhead nicht, der sich bis jetzt dort konkurrenzlos viel Work-Life-Balance und Dauerhomeoffice bei dafür sehr attraktiven Entgelten gönnt. Weder in der Industrie noch im ÖD findet man solche Lodderstellen in diesen Dimensionen vor.
Wird Zeit, dass die DB dort ebenfalls auf Vordermann gebracht wird, aber das kann nur die Politik, wenn überhaupt, denn damit macht man ja dort ebenfalls genug Böcke zum Gärtner.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

Und der Stellenabau wird weiter kommen. DB KT, Projektbau und E&C sollen auch in die InfraGO. Wieder welche die alles besser leisten könenn als ehemlalige SuS

Und bei jedem Rühren in der Schüssel, abgesehen vom neuen Chaos, immer schön neuen Overhead generieren. Das Management der Bahn gehört komplett ausgetauscht. Ganz oben Leute hin die Visionen haben und nicht von der Bahn oder schlimmer vom Staat kommen. Mitte komplett raus und neue rein die was von Bahn verstehen. Und unten wenn die sich an ihre Führungskultur klammern ebenso los werden und mit fähigen und mutigen Mitarbeitern nachbesetzen.

Hört sich sehr realistisch an. Also jeden kündigen und durch neue Leute ersetzen.
Der Overhead bei der Bahn ist nicht größer als bei jedem anderen Großkonzern.

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SuedWest12345

Interner Stellenmarkt

Würdet ihr aktuell den Einstieg bei der Infrago im Wasserkopf (Zentrale) mit 100÷ Remote (abgesehen von unregelmäßigen Teamtagen und dienstlichen Reisen, ansonsten 500km zur Tätigkeitsstätte) und die Aufgabe eines sehr sicheren Jobs empfehlen? Habe einen AV zur Unterzeichnung vorliegen.

Wenn man den Äußerungen im Forum zu der Ausgabensteuerung DB und den Entwicklungen in der PV (Abschaffung remote / Rückkehr Präsenz um rechtssicher Personal abzubauen) folgt, scheint es nicht mehr das sichere Pferd zu sein, auf das man damit setzen würde. Die Berichte von Ängsten in der Mitarbeiterschaft und Bewegungen des Wegbewerbens stimmen mich ängstlich..

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

SuedWest12345 schrieb am 07.05.2024:

Würdet ihr aktuell den Einstieg bei der Infrago im Wasserkopf (Zentrale) mit 100÷ Remote (abgesehen von unregelmäßigen Teamtagen und dienstlichen Reisen, ansonsten 500km zur Tätigkeitsstätte) und die Aufgabe eines sehr sicheren Jobs empfehlen? Habe einen AV zur Unterzeichnung vorliegen.

Wenn man den Äußerungen im Forum zu der Ausgabensteuerung DB und den Entwicklungen in der PV (Abschaffung remote / Rückkehr Präsenz um rechtssicher Personal abzubauen) folgt, scheint es nicht mehr das sichere Pferd zu sein, auf das man damit setzen würde. Die Berichte von Ängsten in der Mitarbeiterschaft und Bewegungen des Wegbewerbens stimmen mich ängstlich.. >

Wirklich 100% Remote ? oder "Wo du willst"? Eigentlich gibt es bei der DB nur ganz wenige 100% Remote Jobs. Das meiste ist mobiles Arbeiten was so verwässert wird das man am Ende doch reinkommen muss.

Ansonsten welche Zentrale der InfraGo. Berlin (ehemals SuS) oder "richtige" in FFM (ehemals Netz)
Bei ersterem würde ich so schnell laufen wie ich kann

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WiWi Gast

Gehalt

Hallo, kann mir jemand sagen welches Gehalt der Stelle 327127 zugrunde liegt? Danke

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Hallo, kann mir jemand das Gehalt nennen zu Stelle 327127? Danke

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 07.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 06.05.2024:

Und der Stellenabau wird weiter kommen. DB KT, Projektbau und E&C sollen auch in die InfraGO. Wieder welche die alles besser leisten könenn als ehemlalige SuS

Und bei jedem Rühren in der Schüssel, abgesehen vom neuen Chaos, immer schön neuen Overhead generieren. Das Management der Bahn gehört komplett ausgetauscht. Ganz oben Leute hin die Visionen haben und nicht von der Bahn oder schlimmer vom Staat kommen. Mitte komplett raus und neue rein die was von Bahn verstehen. Und unten wenn die sich an ihre Führungskultur klammern ebenso los werden und mit fähigen und mutigen Mitarbeitern nachbesetzen.

Hört sich sehr realistisch an. Also jeden kündigen und durch neue Leute ersetzen.
Der Overhead bei der Bahn ist nicht größer als bei jedem anderen Großkonzern.

Ist größer, da kein Unternehmen so zersplittert ist die wie die DB AG.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 07.05.2024:

Hallo, kann mir jemand das Gehalt nennen zu Stelle 327127? Danke

L07 (TV KT (L07))

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WiWi Gast

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SuedWest12345 schrieb am 07.05.2024:

Würdet ihr aktuell den Einstieg bei der Infrago im Wasserkopf (Zentrale) mit 100÷ Remote (abgesehen von unregelmäßigen Teamtagen und dienstlichen Reisen, ansonsten 500km zur Tätigkeitsstätte) und die Aufgabe eines sehr sicheren Jobs empfehlen? Habe einen AV zur Unterzeichnung vorliegen.

Wenn man den Äußerungen im Forum zu der Ausgabensteuerung DB und den Entwicklungen in der PV (Abschaffung remote / Rückkehr Präsenz um rechtssicher Personal abzubauen) folgt, scheint es nicht mehr das sichere Pferd zu sein, auf das man damit setzen würde. Die Berichte von Ängsten in der Mitarbeiterschaft und Bewegungen des Wegbewerbens stimmen mich ängstlich..

Genau, dass was du beschreibst sollte nicht passieren. Jetzt bekommen potentielle Neueinsteiger Bedenken und wechseln ggf. nicht zur Bahn. Dabei werden weiterhin gute Mitarbeiter für die Zukunft benötigt. Aber das sieht man mal wieder, welche weitreichenden Effekte so eine Ausgabensteuerung hat.
Systematische Kündigungen während der Probezeit sind ausgeschlossen worden. Also da brauchst du keine Bedenken haben.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 07.05.2024:

SuedWest12345 schrieb am 07.05.2024:

Würdet ihr aktuell den Einstieg bei der Infrago im Wasserkopf (Zentrale) mit 100÷ Remote (abgesehen von unregelmäßigen Teamtagen und dienstlichen Reisen, ansonsten 500km zur Tätigkeitsstätte) und die Aufgabe eines sehr sicheren Jobs empfehlen? Habe einen AV zur Unterzeichnung vorliegen.

Wenn man den Äußerungen im Forum zu der Ausgabensteuerung DB und den Entwicklungen in der PV (Abschaffung remote / Rückkehr Präsenz um rechtssicher Personal abzubauen) folgt, scheint es nicht mehr das sichere Pferd zu sein, auf das man damit setzen würde. Die Berichte von Ängsten in der Mitarbeiterschaft und Bewegungen des Wegbewerbens stimmen mich ängstlich..

Genau, dass was du beschreibst sollte nicht passieren. Jetzt bekommen potentielle Neueinsteiger Bedenken und wechseln ggf. nicht zur Bahn. Dabei werden weiterhin gute Mitarbeiter für die Zukunft benötigt. Aber das sieht man mal wieder, welche weitreichenden Effekte so eine Ausgabensteuerung hat.
Systematische Kündigungen während der Probezeit sind ausgeschlossen worden. Also da brauchst du keine Bedenken haben. >

Abwarten, wer glaubt das eine Kündigungen in der Probzeit gibt, der glaubt auch Seiler jedes Wort was er spricht.

Fakt ist schon jetzt, das div. Stellen gar nicht mehr extern besetzt werden dürfen. Und bei der aktuellen Lage ist es als Neueinsteiger das dümmste was man machen kann zur DB zu gehen aktuell. Außer man befindet sich in den unteren Lohngruppen und da wo Bedarf herrscht wie FDL und Tf usw.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Bitte bedenken dass man draußen denkt DB macht nur mist und bezahlt schlecht. Die Wissen nicht das 601 95k bedeutet mit null Verantwortung und 100% HO.

Wenn du aber nach 2 Jahren durch bist vom bore out und von den toxischen "Führungskräften" will dich niemand für mehr als 60k nehmen. Diese Erfahrung machen meine Kollegen und ich am laufenden Bande. Viele gehen zurück zu ihren alten Chefs oder nehmen Gehaltsminus in Kauf. Du füllst als Studierter Mensch sinnlos Informationen von Excel 1 in Excel 2. Und wenn du sagst ich mache das nicht mehr das macht doch keinen Sinn kommt so Mist wie das ist doch keine Excel wir arbeiten im SharePoint.

Probezeitkündigungen gibt es bei der DB in einem größeren Maße als bei allen Unternehmen die ich sonst kenne. Im Zuge der Kostenbremse wird es diese in der Regel aber nicht geben. Dennoch verrückt so bei der DB anzufangen...Hat auch niemand bei VW, Dai und BMW angefangen als die Bänder still standen. Einige die ich kenne haben Angebote abgelehnt um keine Managemententscheidung zu werden...

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 07.05.2024:

SuedWest12345 schrieb am 07.05.2024:

Würdet ihr aktuell den Einstieg bei der Infrago im Wasserkopf (Zentrale) mit 100÷ Remote (abgesehen von unregelmäßigen Teamtagen und dienstlichen Reisen, ansonsten 500km zur Tätigkeitsstätte) und die Aufgabe eines sehr sicheren Jobs empfehlen? Habe einen AV zur Unterzeichnung vorliegen.

Wenn man den Äußerungen im Forum zu der Ausgabensteuerung DB und den Entwicklungen in der PV (Abschaffung remote / Rückkehr Präsenz um rechtssicher Personal abzubauen) folgt, scheint es nicht mehr das sichere Pferd zu sein, auf das man damit setzen würde. Die Berichte von Ängsten in der Mitarbeiterschaft und Bewegungen des Wegbewerbens stimmen mich ängstlich..

Genau, dass was du beschreibst sollte nicht passieren. Jetzt bekommen potentielle Neueinsteiger Bedenken und wechseln ggf. nicht zur Bahn. Dabei werden weiterhin gute Mitarbeiter für die Zukunft benötigt. Aber das sieht man mal wieder, welche weitreichenden Effekte so eine Ausgabensteuerung hat.
Systematische Kündigungen während der Probezeit sind ausgeschlossen worden. Also da brauchst du keine Bedenken haben. >

Abwarten, wer glaubt das eine Kündigungen in der Probzeit gibt, der glaubt auch Seiler jedes Wort was er spricht.

Fakt ist schon jetzt, das div. Stellen gar nicht mehr extern besetzt werden dürfen. Und bei der aktuellen Lage ist es als Neueinsteiger das dümmste was man machen kann zur DB zu gehen aktuell. Außer man befindet sich in den unteren Lohngruppen und da wo Bedarf herrscht wie FDL und Tf usw.

Fakt ist, dass es keine betriebsbedingten und auch keine Kündigungen in der Probezeit gibt. Ist schon lustig, was hier einige immer für einen Unsinn verbreiten. Frag mich ob solche Leute wirklich bei der Bahn arbeiten. In den Abteilungen, die ich kenne ist die Stimmung deutlich besser als hier immer vermittelt wird.
Der Personalbedarf bleibt in den kommenden Jahren weiterhin sehr hoch.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Das kann ich bestätigen . Wenn dir die Stelle zusagt nimm sie an. Und Willkommen.

WiWi Gast schrieb am 07.05.2024:

SuedWest12345 schrieb am 07.05.2024:

Würdet ihr aktuell den Einstieg bei der Infrago im Wasserkopf (Zentrale) mit 100÷ Remote (abgesehen von unregelmäßigen Teamtagen und dienstlichen Reisen, ansonsten 500km zur Tätigkeitsstätte) und die Aufgabe eines sehr sicheren Jobs empfehlen? Habe einen AV zur Unterzeichnung vorliegen.

Wenn man den Äußerungen im Forum zu der Ausgabensteuerung DB und den Entwicklungen in der PV (Abschaffung remote / Rückkehr Präsenz um rechtssicher Personal abzubauen) folgt, scheint es nicht mehr das sichere Pferd zu sein, auf das man damit setzen würde. Die Berichte von Ängsten in der Mitarbeiterschaft und Bewegungen des Wegbewerbens stimmen mich ängstlich..

Genau, dass was du beschreibst sollte nicht passieren. Jetzt bekommen potentielle Neueinsteiger Bedenken und wechseln ggf. nicht zur Bahn. Dabei werden weiterhin gute Mitarbeiter für die Zukunft benötigt. Aber das sieht man mal wieder, welche weitreichenden Effekte so eine Ausgabensteuerung hat.
Systematische Kündigungen während der Probezeit sind ausgeschlossen worden. Also da brauchst du keine Bedenken haben. >

Abwarten, wer glaubt das eine Kündigungen in der Probzeit gibt, der glaubt auch Seiler jedes Wort was er spricht.

Fakt ist schon jetzt, das div. Stellen gar nicht mehr extern besetzt werden dürfen. Und bei der aktuellen Lage ist es als Neueinsteiger das dümmste was man machen kann zur DB zu gehen aktuell. Außer man befindet sich in den unteren Lohngruppen und da wo Bedarf herrscht wie FDL und Tf usw.

Fakt ist, dass es keine betriebsbedingten und auch keine Kündigungen in der Probezeit gibt. Ist schon lustig, was hier einige immer für einen Unsinn verbreiten. Frag mich ob solche Leute wirklich bei der Bahn arbeiten. In den Abteilungen, die ich kenne ist die Stimmung deutlich besser als hier immer vermittelt wird.
Der Personalbedarf bleibt in den kommenden Jahren weiterhin sehr hoch.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 07.05.2024:

SuedWest12345 schrieb am 07.05.2024:

Würdet ihr aktuell den Einstieg bei der Infrago im Wasserkopf (Zentrale) mit 100÷ Remote (abgesehen von unregelmäßigen Teamtagen und dienstlichen Reisen, ansonsten 500km zur Tätigkeitsstätte) und die Aufgabe eines sehr sicheren Jobs empfehlen? Habe einen AV zur Unterzeichnung vorliegen.

Wenn man den Äußerungen im Forum zu der Ausgabensteuerung DB und den Entwicklungen in der PV (Abschaffung remote / Rückkehr Präsenz um rechtssicher Personal abzubauen) folgt, scheint es nicht mehr das sichere Pferd zu sein, auf das man damit setzen würde. Die Berichte von Ängsten in der Mitarbeiterschaft und Bewegungen des Wegbewerbens stimmen mich ängstlich..

Genau, dass was du beschreibst sollte nicht passieren. Jetzt bekommen potentielle Neueinsteiger Bedenken und wechseln ggf. nicht zur Bahn. Dabei werden weiterhin gute Mitarbeiter für die Zukunft benötigt. Aber das sieht man mal wieder, welche weitreichenden Effekte so eine Ausgabensteuerung hat.
Systematische Kündigungen während der Probezeit sind ausgeschlossen worden. Also da brauchst du keine Bedenken haben. >

Abwarten, wer glaubt das eine Kündigungen in der Probzeit gibt, der glaubt auch Seiler jedes Wort was er spricht.

Fakt ist schon jetzt, das div. Stellen gar nicht mehr extern besetzt werden dürfen. Und bei der aktuellen Lage ist es als Neueinsteiger das dümmste was man machen kann zur DB zu gehen aktuell. Außer man befindet sich in den unteren Lohngruppen und da wo Bedarf herrscht wie FDL und Tf usw.

Fakt ist, dass es keine betriebsbedingten und auch keine Kündigungen in der Probezeit gibt. Ist schon lustig, was hier einige immer für einen Unsinn verbreiten. Frag mich ob solche Leute wirklich bei der Bahn arbeiten. In den Abteilungen, die ich kenne ist die Stimmung deutlich besser als hier immer vermittelt wird.
Der Personalbedarf bleibt in den kommenden Jahren weiterhin sehr hoch. >

Es gibt genug Kündiungen in der Probzeit, auch außerhalb von Ausgabensperren. "Passt nicht ins Team" usw. ist schnell konstruiert und dann ist man raus ganz einfach. Kommt nicht nur bie der DB vor.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 08.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Werkstudenten haben bei der InfraGO sowieso nur befristete Verträge, wieso sollte man diese dann kündigen?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 08.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 08.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 08.05.2024:

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Die InfraGo sollte diesen kündigen und denen ein Umschulungsangebot zum Fdl machen. In Hessen, besonders in Hanau, fehlen diese massiv.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 08.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 09.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 09.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

Keine Ahnung, in welcher Traumwelt ihr lebt, aber in einem großen Konzern kann man nicht plötzlich systematisch massenhaft Leute in der Probezeit rauswerfen und den Betriebsräten irgendwelche erfundenen nicht-betriebsbedingten Gründe vorlegen, ohne dass irgendwer merkt, was da abgeht. Und das ist bei der DB in der Vergangenheit noch nie passiert.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 09.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

Zu unterscheiden ist der wahre Grund und der kommunizierte Grund.

Es wird aus dem wahren Grund "Einsparung" keine massenhaften Probezeitkündigungen geben. In der ganz gelebten Praxis.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Guten Morgen,

wäre jemand so nett und würde mir für die Stelle 244309 die Bewertung angeben?

antworten
WiWi Gast

Entgeldgruppe

Hi…könnte mir jemand die Einsortierung der Stelle 321360 (Junior Projektkaufmann Bauüberwachung) sagen??? Ist eine Stelle bei der DB E&C..
Danke im Voraus.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:

Guten Morgen,

wäre jemand so nett und würde mir für die Stelle 244309 die Bewertung angeben?

603

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WiWi Gast

Entgeldgruppe

WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:

Hi…könnte mir jemand die Einsortierung der Stelle 321360 (Junior Projektkaufmann Bauüberwachung) sagen??? Ist eine Stelle bei der DB E&C..
Danke im Voraus.

JN4

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

Zu unterscheiden ist der wahre Grund und der kommunizierte Grund.

Es wird aus dem wahren Grund "Einsparung" keine massenhaften Probezeitkündigungen geben. In der ganz gelebten Praxis.

Es wird interessant zu sehen sein, wie die DB in den nächsten Jahren sparen will. Massentlassungen wird es nicht geben, trotzdem hat man bis jetzt aus fragwürdigen den Overhead noch weiter ohne echten Anlass aufgebläht. Man hat also die Personalkosten weiter aufgeblasen und unten klaffen trotzdem immer noch echte Personalengpässe weit auf. Man kann also nur noch sparen, indem man mit der EVG nächstes Jahr und zukünftig klein abschließen wird.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

Zu unterscheiden ist der wahre Grund und der kommunizierte Grund.

Es wird aus dem wahren Grund "Einsparung" keine massenhaften Probezeitkündigungen geben. In der ganz gelebten Praxis.

Es wird interessant zu sehen sein, wie die DB in den nächsten Jahren sparen will. Massentlassungen wird es nicht geben, trotzdem hat man bis jetzt aus fragwürdigen den Overhead noch weiter ohne echten Anlass aufgebläht. Man hat also die Personalkosten weiter aufgeblasen und unten klaffen trotzdem immer noch echte Personalengpässe weit auf. Man kann also nur noch sparen, indem man mit der EVG nächstes Jahr und zukünftig klein abschließen wird.

In den nächsten 3-5 Jahren gehen sehr viele DB Mitarbeiter in Rente. Es wäre absolut fahrlässig jetzt anzufangen junges Personal abzubauen. Da gibt es andere Möglichkeiten/Programme um Personalabbau zu betreiben.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 11.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

Zu unterscheiden ist der wahre Grund und der kommunizierte Grund.

Es wird aus dem wahren Grund "Einsparung" keine massenhaften Probezeitkündigungen geben. In der ganz gelebten Praxis.

Es wird interessant zu sehen sein, wie die DB in den nächsten Jahren sparen will. Massentlassungen wird es nicht geben, trotzdem hat man bis jetzt aus fragwürdigen den Overhead noch weiter ohne echten Anlass aufgebläht. Man hat also die Personalkosten weiter aufgeblasen und unten klaffen trotzdem immer noch echte Personalengpässe weit auf. Man kann also nur noch sparen, indem man mit der EVG nächstes Jahr und zukünftig klein abschließen wird.

In den nächsten 3-5 Jahren gehen sehr viele DB Mitarbeiter in Rente. Es wäre absolut fahrlässig jetzt anzufangen junges Personal abzubauen. Da gibt es andere Möglichkeiten/Programme um Personalabbau zu betreiben.

Weil die krassen Senioren bei der Bahn im Overhead ja so krass performen. Die kannst du ersatzlos streichen. Bei uns machen die Einsteiger von der Uni 15 Vorgänge parallel bis sie merken dass sie nix davon haben und auf 5-10 runterstellen. Die MA ab 50 machen nur EINS Vorgang parallel. Und meckern trotzdem weil sie nicht verstehen wieso sie nicht aus dem Ende des Bandes 603 rauskommen und die von der Uni ja "Bonus" bekommen. Zudem kannst Du 50% der Prozesse einfach nicht mehr machen und nichts ändert sich. Stell dir vor man führt man HANA als führendes System ein und Schnittstellen die funktionieren. Dann könnte man auch alles mit 10% der Mannschaft wuppen.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Haha, guter Witz mit der EVG.
Noch schlechtere Abschlüsse sind ja kaum möglich.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

Zu unterscheiden ist der wahre Grund und der kommunizierte Grund.

Es wird aus dem wahren Grund "Einsparung" keine massenhaften Probezeitkündigungen geben. In der ganz gelebten Praxis.

Es wird interessant zu sehen sein, wie die DB in den nächsten Jahren sparen will. Massentlassungen wird es nicht geben, trotzdem hat man bis jetzt aus fragwürdigen den Overhead noch weiter ohne echten Anlass aufgebläht. Man hat also die Personalkosten weiter aufgeblasen und unten klaffen trotzdem immer noch echte Personalengpässe weit auf. Man kann also nur noch sparen, indem man mit der EVG nächstes Jahr und zukünftig klein abschließen wird.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 11.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:

Also bei uns (InfraGO) wurde den Werkstudis mitgeteilt, dass sie vermutlich erstmal keine neuen Werkstudis Kollegen erhalten werden. Das könnte ggf. aber auch so weit gehen, dass sie selbst gekündigt werden…

Echt traurig, wenn man bedenkt dass der ein oder andere bereits >1 Jahr bei uns ist.

Auch Werkstudenten genießen Kündigungsschutz.

Wenn überhaupt, wird ihnen nach Ablauf eines befristeten Vertrags keine Folgebeschäftigung angeboten. >

Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Arbeitgeber immer in der Probezeit kündigen. Da hilft einem kein Arbeitsgericht und schon gar nicht euere heilige EVG.

Der BR muss nur gehört werden und der Grund wird eben angepasst. Schon immer wurde die Probzeit dazu genutzt um in schlechten Zeiten Leute loszuwerden. Wer glaub das man in der Probezeit sicher in der DB ist, der glaubt auch das die EVG nächstes Jahr 25 Prozent für jeden rausholt.

Nach > 1 Jahr ist die Probezeit schon längst vorbei.

Bei der DB gab es auch in den wirtschaftlich schlechtesten Zeiten noch keine betriebsbedingten Probezeitkündigungen. >

Könnt ihr alle nicht lesen? Niemand sagt was von "betriebsbedingten" Kündigungen. Es gibt weiterhin verhaltensbededingte, persönliche Gründe und in der Probezeit "is so".

Das hat nicht die DB erfunden sondern das ist draußen schon lange gelebte Praxis. Wartet mal ein paar Monate wenn die ersten in der Probezeit rausgeflogen sind, dann könnt ihr damit rumwinken" Aber es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen mimimi", wenn einfach drinsteht wir kündignen in der Probezeit.

Zu unterscheiden ist der wahre Grund und der kommunizierte Grund.

Es wird aus dem wahren Grund "Einsparung" keine massenhaften Probezeitkündigungen geben. In der ganz gelebten Praxis.

Es wird interessant zu sehen sein, wie die DB in den nächsten Jahren sparen will. Massentlassungen wird es nicht geben, trotzdem hat man bis jetzt aus fragwürdigen den Overhead noch weiter ohne echten Anlass aufgebläht. Man hat also die Personalkosten weiter aufgeblasen und unten klaffen trotzdem immer noch echte Personalengpässe weit auf. Man kann also nur noch sparen, indem man mit der EVG nächstes Jahr und zukünftig klein abschließen wird.

In den nächsten 3-5 Jahren gehen sehr viele DB Mitarbeiter in Rente. Es wäre absolut fahrlässig jetzt anzufangen junges Personal abzubauen. Da gibt es andere Möglichkeiten/Programme um Personalabbau zu betreiben. >

Und bei der Zussammenlegung der InfraStop hat man gesagt das die Struktur 3 Jahre so bleibt, und 5 Jahre das Personal nicht angetastet wird.

Und dann sind alle vom GBR/KBR und auch die meisten BR nicht mehr im Amt. Ein Schelm wer böses denkt

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Frei, außer im Schichtdienst. Da erhält man dann ein anderen Tag frei oder plus Stunden

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Sind nicht arbeitsfrei.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Da steckt etwas Wahres dran. Hinzu kommt, dass die Organisation extrem arbeitsteilig aufgebaut ist und zahlreiche Funktionen - gerade im Bereich Controlling und Finanzen - so gar nicht bei anderen Unternehmen und Großkonzernen existieren. Das macht den späteren Wechsel nach draußen nicht gerade einfacher...

WiWi Gast schrieb am 07.05.2024:

Bitte bedenken dass man draußen denkt DB macht nur mist und bezahlt schlecht. Die Wissen nicht das 601 95k bedeutet mit null Verantwortung und 100% HO.

Wenn du aber nach 2 Jahren durch bist vom bore out und von den toxischen "Führungskräften" will dich niemand für mehr als 60k nehmen. Diese Erfahrung machen meine Kollegen und ich am laufenden Bande. Viele gehen zurück zu ihren alten Chefs oder nehmen Gehaltsminus in Kauf. Du füllst als Studierter Mensch sinnlos Informationen von Excel 1 in Excel 2. Und wenn du sagst ich mache das nicht mehr das macht doch keinen Sinn kommt so Mist wie das ist doch keine Excel wir arbeiten im SharePoint.

Probezeitkündigungen gibt es bei der DB in einem größeren Maße als bei allen Unternehmen die ich sonst kenne. Im Zuge der Kostenbremse wird es diese in der Regel aber nicht geben. Dennoch verrückt so bei der DB anzufangen...Hat auch niemand bei VW, Dai und BMW angefangen als die Bänder still standen. Einige die ich kenne haben Angebote abgelehnt um keine Managemententscheidung zu werden...

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WiWi Gast

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Hängt von der Gesellschaft und der Tarifgruppe ab.

Bei uns sind die Tage frei plus die Brückentage. Dafür gibt es keinen Überstundenausgleich.

WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Sind nicht arbeitsfrei.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Muss Urlaub genommen werden oder Überstunden

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Hängt von der Gesellschaft und der Tarifgruppe ab.

Bei uns sind die Tage frei plus die Brückentage. Dafür gibt es keinen Überstundenausgleich.

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Sind nicht arbeitsfrei.

Schwachsinn. Wenn man „Vertrauensarbeitszeit“ hat und einen normalen Chef sind alle Brückentage und 24/31 frei. Korrekt. Wenn man stempelt oder einen kack Chef hat sind die Tage nicht frei. Punkt. 24 und 31. kosten JEWEILS einen Tag Urlaub oder ein paar Stunden. Was die Systel macht interessiert bei dB ag und infago niemanden. Auch Regio oder Cargo haben nicht “frei”. Bitte nicht irgendwas falsches oder für 90% nicht relevantes labern.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 11.05.2024:

In den nächsten 3-5 Jahren gehen sehr viele DB Mitarbeiter in Rente. Es wäre absolut fahrlässig jetzt anzufangen junges Personal abzubauen. Da gibt es andere Möglichkeiten/Programme um Personalabbau zu betreiben.

Der Altersdurchschnitt bei der DB ist nur unten in den malochenden Schichtberufen so hoch. Der Schnitt in der akademischen Etagen, gerade Verwaltung, Recht und Marketing, ist wesentich jünger. Da wurde seit ca. 2014 bis heute auch in nie dagewesenen Dimensionen eingestellt und zahlreich neue Stellen geschaffen. Wird spannend werden, wie der Bahntower dieser aufgepumpten Blase wieder Herr werden will, wenn von der Regierung der Spardruck kommt.

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WiWi Gast

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„Mehrarbeit“ wäre der richtige Begriff üblicherweise. Oder sonst eben Urlaub.

WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Muss Urlaub genommen werden oder Überstunden

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WiWi Gast

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Habe eine Frage zu der Aussage dass Sprünge von z.B. 604/104 auf 602/102 oder 603/103 auf 601/101 schwer, oder nicht möglich sind.

Ist dies irgendwo bei der Bahn als Gesetz vorgeschrieben, oder kommt dies nur auf die einstellende Führungskraft darauf an?

Nur mal angenommen, dass ein langjährig Interner auf 604 ggf. mit einer Geldanpassung sitzt und dieser, weil bereits alle Stellen immer besetzt waren auch den Vorgesetzten die Arbeit abgenommen hat und diese Person bei Krankheit, oder im Urlaub vollständig vertreten hat.
Diese Zeit wurde auch noch genutzt, um sich im Bereich Studium einen Master und Co. anzueignen.

Gilt dies dann. Also lange Berufserfahrung bei der Bahn, dann die Nebentätigkeit mit den
Aufgaben der Führungskraft und dessen Vertretung und dann noch den erworbenen Master usw.

Müsste sich die Person mit 604/104 dann ernsthaft noch eine andere 103er Stelle anschaffen, um damit dann irgendwann eine 602/102 zu bekommen und irgendwann zwecks Master eine 601/101?

Oder kann sich diese Person wegen langer Berufserfahrung, den Tätigkeitsbereich von der
Führungskraft + Master ggf. auch gleich selbst auf eine "passende" 101er Stelle bewerben?
Oder wenn noch etwas passendes ist eine 102.

Ich meine nur, dass ist doch so ein typisches Bahn-Problem. Internen legt man alle Steine in
den Weg, und vertröstet sie, dass man langsam Schritt für Schritt aufbauen muss.

Bewirbt sich im gleichen Zug ein Externer, gibt an das er einen Master hat und neben seiner
Tätigkeit auch die Aufgaben der Führungskraft xy begleitet zu haben, dann sind komischerweise alle begeistert und die Person hat den Job.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Wahnsinn hatte länger nicht reingesehen. Diese Veränderung auch mit den ganzen Einsparungen sind schon der Hammer.

Besonders geht es halt wieder nur am kleinen Bienchen aus.

Einmal die Feier über eine Million wegen InfraGo und jetzt die Einsparungen und
Einstellungsstopps.

Sicher einige Bereiche haben es übertrieben. Schockierend war auch wieder das Posting
von dem Nutzer, welcher geschrieben hat, dass in seiner Abteilung alles 602 sind
und die Führungskraft zum Abschied noch ein paar Stellen erfunden hat, um so noch 3x 601 zu vergeben.

Und auf der anderen Seite verhungern langjährige gute Mitarbeitende am ausgestreckten Arm.
Und solche Personen geben noch anderen die Schuld, dass sie selbst schuld sind, weil man ja "nur Eier" braucht, um sich laufend nach oben zu bewerben.
Und gibt im gleichen Beispiel wieder vor, dass es Führungskräfte gibt, welche die eigenen Leute selbst nach oben bringen.

Bei 6xx fällt mir zwecks Einsparung der Betrieb ein. Ist sicherlich dann so in ganz Deutschland. Was man da die letzte Zeit sieht ist nicht mehr normal. Da gibt es bald für 2-3 Stellwerke einen Bezirksleiter. Die privatgenutzten Fahrzeuge überfluten nur so den Firmenparkplatz.
Und in anderen Bereichen wie Instandhaltung muss ein Bezirksleiter mehrere Bezirke abdecken und ist noch schlechter eingruppiert.

Ein anderes Beispiel ist noch der völlige Wahnsinn für den operativen Bereich mit der Feinplanung. Auf der einen Seite entmachtet man die Teamleiter, dass dieser nicht einmal mehr die eigenen Leute einplanen dürfen. Was diese aber im Hintergrund trotzdem machen, nur eben über die Feinplaner. Und in diesen Abteilungen tummeln sich pro Standort bald überall um die 20 Personen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

„Mehrarbeit“ wäre der richtige Begriff üblicherweise. Oder sonst eben Urlaub.

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Muss Urlaub genommen werden oder Überstunden

Wen hat das jetzt interessiert?

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

In den nächsten 3-5 Jahren gehen sehr viele DB Mitarbeiter in Rente. Es wäre absolut fahrlässig jetzt anzufangen junges Personal abzubauen. Da gibt es andere Möglichkeiten/Programme um Personalabbau zu betreiben.

Der Altersdurchschnitt bei der DB ist nur unten in den malochenden Schichtberufen so hoch. Der Schnitt in der akademischen Etagen, gerade Verwaltung, Recht und Marketing, ist wesentich jünger. Da wurde seit ca. 2014 bis heute auch in nie dagewesenen Dimensionen eingestellt und zahlreich neue Stellen geschaffen. Wird spannend werden, wie der Bahntower dieser aufgepumpten Blase wieder Herr werden will, wenn von der Regierung der Spardruck kommt.

Was soll daran spannend werden. Es wird weiter laufen wie bisher oder die Bahn wird wieder eine „Behörde“. Da der Fern- und Nahverkehr aber in den nächsten Jahrzehnten immer relevanter wird, werden auch In Zukunft weiterhin eine Vielzahl an Leuten gesucht.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Bei 6xx fällt mir zwecks Einsparung der Betrieb ein. Ist sicherlich dann so in ganz Deutschland. Was man da die letzte Zeit sieht ist nicht mehr normal. Da gibt es bald für 2-3 Stellwerke einen Bezirksleiter. Die privatgenutzten Fahrzeuge überfluten nur so den Firmenparkplatz.

Da sagst Du was, allerdings gibt es auch neue Vorgaben zu den Stellwerkskontrollen so dass die Bezirksleiter jetzt so eine Art "Helfer" dazu bekommen um dies zu bewerkstelligen. Von wem diese Vorgaben kommen weiss ich leider nicht, von innen oder ggf. von aussen (weil zuviel mit den Quereinsteigern vorgefallen ist?). Ich kann nur aus der Praxis auf dem Stellwerk sagen, dass es ungemein nervt. Schon vorher kam unser Bezirksleiter ständig angewackelt um uns bei der Arbeit mit seinem smalltalk zu nerven - bei inhaltlichen Fragen muss er meist passen. Gerade zur C-Zeit hatten wir oft das Gefühl er kommt nur aufs Stellwerk damit er nicht in sein Grossraumbüro muss (wo er wirklich stundenlang nur rum sass zum Kaffee trinken, oft über 5 Stunden auf unserem Stellwerk!) also das war er in dieser Zeit "geleistet" hat hätte jeder andere auch gekonnt. Und ich sage euch - falls hier Führungskräfte mitlesen die auf sowas Einfluss haben - diese zunehmende Überkontrolle wo man kaum noch atmen kann gerade wenn man Störungen hat und dann noch mit zig Azubis ungefragt geflutet wird führt nicht dazu die Mitarbeiter zu halten. Ich habe langsam kenen Bock mehr nach jahrzehntelanger Arbeit von den jungen Chefs wie ein kleines dummes Kind behandelt zu werden dass man nicht aus den Augen lassen darf damit es auch ja nichts anstellt auf dem Stellwerk.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Hallo zusammen, kann mir jemand die Untergrenze für den AT-Bereich nennen. Wie verändert sich die Untergrenze ab 01.08.2024?

Danke!

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Sind der 24.12/31.12 arbeitsfrei, oder müssen Urlaubstage eingesetzt werden?

Bei uns im Bereich sind entweder je ein voller Urlaubstag oder je ein halber Tag Überstundenabbau notwendig.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:

Habe eine Frage zu der Aussage dass Sprünge von z.B. 604/104 auf 602/102 oder 603/103 auf 601/101 schwer, oder nicht möglich sind.

Ist dies irgendwo bei der Bahn als Gesetz vorgeschrieben, oder kommt dies nur auf die einstellende Führungskraft darauf an?

Nur mal angenommen, dass ein langjährig Interner auf 604 ggf. mit einer Geldanpassung sitzt und dieser, weil bereits alle Stellen immer besetzt waren auch den Vorgesetzten die Arbeit abgenommen hat und diese Person bei Krankheit, oder im Urlaub vollständig vertreten hat.
Diese Zeit wurde auch noch genutzt, um sich im Bereich Studium einen Master und Co. anzueignen.

Gilt dies dann. Also lange Berufserfahrung bei der Bahn, dann die Nebentätigkeit mit den
Aufgaben der Führungskraft und dessen Vertretung und dann noch den erworbenen Master usw.

Müsste sich die Person mit 604/104 dann ernsthaft noch eine andere 103er Stelle anschaffen, um damit dann irgendwann eine 602/102 zu bekommen und irgendwann zwecks Master eine 601/101?

Oder kann sich diese Person wegen langer Berufserfahrung, den Tätigkeitsbereich von der
Führungskraft + Master ggf. auch gleich selbst auf eine "passende" 101er Stelle bewerben?
Oder wenn noch etwas passendes ist eine 102.

Ich meine nur, dass ist doch so ein typisches Bahn-Problem. Internen legt man alle Steine in
den Weg, und vertröstet sie, dass man langsam Schritt für Schritt aufbauen muss.

Bewirbt sich im gleichen Zug ein Externer, gibt an das er einen Master hat und neben seiner
Tätigkeit auch die Aufgaben der Führungskraft xy begleitet zu haben, dann sind komischerweise alle begeistert und die Person hat den Job.

Hier wird einfach oft Quatsch erzählt. Als interner hast du immer Vorrang. Kenne genug Leute die den Weg von 604/603 auf 601/AT in paar Jahren geschafft haben.
Und auch hochstufungen auf der gleichen Position sind möglich. Da kenne ich auch genug, die das in den letzten Jahren gekriegt haben. Dafür muss zwar insgesamt mehr Verantwortung übernommen werden, aber bis jetzt war das mit einem Nachweis dann ohne Probleme machbar. Dein Chef muss da aber natürlich hinterher sein, sonst wird das nichts.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 13.05.2024:

Habe eine Frage zu der Aussage dass Sprünge von z.B. 604/104 auf 602/102 oder 603/103 auf 601/101 schwer, oder nicht möglich sind.

Ist dies irgendwo bei der Bahn als Gesetz vorgeschrieben, oder kommt dies nur auf die einstellende Führungskraft darauf an?

Nur mal angenommen, dass ein langjährig Interner auf 604 ggf. mit einer Geldanpassung sitzt und dieser, weil bereits alle Stellen immer besetzt waren auch den Vorgesetzten die Arbeit abgenommen hat und diese Person bei Krankheit, oder im Urlaub vollständig vertreten hat.
Diese Zeit wurde auch noch genutzt, um sich im Bereich Studium einen Master und Co. anzueignen.

Gilt dies dann. Also lange Berufserfahrung bei der Bahn, dann die Nebentätigkeit mit den
Aufgaben der Führungskraft und dessen Vertretung und dann noch den erworbenen Master usw.

Müsste sich die Person mit 604/104 dann ernsthaft noch eine andere 103er Stelle anschaffen, um damit dann irgendwann eine 602/102 zu bekommen und irgendwann zwecks Master eine 601/101?

Oder kann sich diese Person wegen langer Berufserfahrung, den Tätigkeitsbereich von der
Führungskraft + Master ggf. auch gleich selbst auf eine "passende" 101er Stelle bewerben?
Oder wenn noch etwas passendes ist eine 102.

Ich meine nur, dass ist doch so ein typisches Bahn-Problem. Internen legt man alle Steine in
den Weg, und vertröstet sie, dass man langsam Schritt für Schritt aufbauen muss.

Bewirbt sich im gleichen Zug ein Externer, gibt an das er einen Master hat und neben seiner
Tätigkeit auch die Aufgaben der Führungskraft xy begleitet zu haben, dann sind komischerweise alle begeistert und die Person hat den Job.

Hier wird einfach oft Quatsch erzählt. Als interner hast du immer Vorrang. Kenne genug Leute die den Weg von 604/603 auf 601/AT in paar Jahren geschafft haben.
Und auch hochstufungen auf der gleichen Position sind möglich. Da kenne ich auch genug, die das in den letzten Jahren gekriegt haben. Dafür muss zwar insgesamt mehr Verantwortung übernommen werden, aber bis jetzt war das mit einem Nachweis dann ohne Probleme machbar. Dein Chef muss da aber natürlich hinterher sein, sonst wird das nichts.

Jup, bei uns erst jemand intern aus einer 604 auf eine 602 gewechselt plus Entwicklungsvereinbarung mit 601 nach 18 Monaten garantiert (war als 601 ausgeschrieben und ist auch fair, da Berufserfahrung für wesentliche der Aufgaben fehlt).

Von so einem Sprung auf der gleichen Stelle hab ich aber noch nicht gehört.

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WiWi Gast

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Super vielen Dank für eure Antworten. Ja das beruhigt dann wieder für kommende, mögliche Bewerbungen auf bessere Stellen.

Weil von enigen wird das den Leuten auch am Standort regelmässig eingeredet, dass man immer kleine Sprünge machen muss.
Aber die blenden total aus, wielange die Leute dann schon dabei sind und was sie da nebenbei so alles mitgemacht haben.

Klar muss die Zielstelle schon ein wenig passen. Gerade bei 101 sehr fachlichen Stellen, sind ja oft einige Passagen dabei, dass x-Jahre Erfahrung in diesem und jenem Gebiet.
Und diese würde man logischerweise mit der darunterliegenden 103/102er Stelle bekommen.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 13.05.2024:

Habe eine Frage zu der Aussage dass Sprünge von z.B. 604/104 auf 602/102 oder 603/103 auf 601/101 schwer, oder nicht möglich sind.

Ist dies irgendwo bei der Bahn als Gesetz vorgeschrieben, oder kommt dies nur auf die einstellende Führungskraft darauf an?

Nur mal angenommen, dass ein langjährig Interner auf 604 ggf. mit einer Geldanpassung sitzt und dieser, weil bereits alle Stellen immer besetzt waren auch den Vorgesetzten die Arbeit abgenommen hat und diese Person bei Krankheit, oder im Urlaub vollständig vertreten hat.
Diese Zeit wurde auch noch genutzt, um sich im Bereich Studium einen Master und Co. anzueignen.

Gilt dies dann. Also lange Berufserfahrung bei der Bahn, dann die Nebentätigkeit mit den
Aufgaben der Führungskraft und dessen Vertretung und dann noch den erworbenen Master usw.

Müsste sich die Person mit 604/104 dann ernsthaft noch eine andere 103er Stelle anschaffen, um damit dann irgendwann eine 602/102 zu bekommen und irgendwann zwecks Master eine 601/101?

Oder kann sich diese Person wegen langer Berufserfahrung, den Tätigkeitsbereich von der
Führungskraft + Master ggf. auch gleich selbst auf eine "passende" 101er Stelle bewerben?
Oder wenn noch etwas passendes ist eine 102.

Ich meine nur, dass ist doch so ein typisches Bahn-Problem. Internen legt man alle Steine in
den Weg, und vertröstet sie, dass man langsam Schritt für Schritt aufbauen muss.

Bewirbt sich im gleichen Zug ein Externer, gibt an das er einen Master hat und neben seiner
Tätigkeit auch die Aufgaben der Führungskraft xy begleitet zu haben, dann sind komischerweise alle begeistert und die Person hat den Job.

Hier wird einfach oft Quatsch erzählt. Als interner hast du immer Vorrang. Kenne genug Leute die den Weg von 604/603 auf 601/AT in paar Jahren geschafft haben.
Und auch hochstufungen auf der gleichen Position sind möglich. Da kenne ich auch genug, die das in den letzten Jahren gekriegt haben. Dafür muss zwar insgesamt mehr Verantwortung übernommen werden, aber bis jetzt war das mit einem Nachweis dann ohne Probleme machbar. Dein Chef muss da aber natürlich hinterher sein, sonst wird das nichts.

Jup, bei uns erst jemand intern aus einer 604 auf eine 602 gewechselt plus Entwicklungsvereinbarung mit 601 nach 18 Monaten garantiert (war als 601 ausgeschrieben und ist auch fair, da Berufserfahrung für wesentliche der Aufgaben fehlt).

Von so einem Sprung auf der gleichen Stelle hab ich aber noch nicht gehört.

Offiziell wird die Stelle ja dann erweitert. Also wie ich geschrieben habe, es müssen schon mehr „höherwertige“ Aufgaben übernommen werden. Kann z.B. bei einer Umstrukturierung innerhalb einer Abteilung geschehen. Einfach so geht es auch nicht, ist aber wie gesagt möglich.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 13.05.2024:

Bei 6xx fällt mir zwecks Einsparung der Betrieb ein. Ist sicherlich dann so in ganz Deutschland. Was man da die letzte Zeit sieht ist nicht mehr normal. Da gibt es bald für 2-3 Stellwerke einen Bezirksleiter. Die privatgenutzten Fahrzeuge überfluten nur so den Firmenparkplatz.

Da sagst Du was, allerdings gibt es auch neue Vorgaben zu den Stellwerkskontrollen so dass die Bezirksleiter jetzt so eine Art "Helfer" dazu bekommen um dies zu bewerkstelligen. Von wem diese Vorgaben kommen weiss ich leider nicht, von innen oder ggf. von aussen (weil zuviel mit den Quereinsteigern vorgefallen ist?). Ich kann nur aus der Praxis auf dem Stellwerk sagen, dass es ungemein nervt. Schon vorher kam unser Bezirksleiter ständig angewackelt um uns bei der Arbeit mit seinem smalltalk zu nerven - bei inhaltlichen Fragen muss er meist passen. Gerade zur C-Zeit hatten wir oft das Gefühl er kommt nur aufs Stellwerk damit er nicht in sein Grossraumbüro muss (wo er wirklich stundenlang nur rum sass zum Kaffee trinken, oft über 5 Stunden auf unserem Stellwerk!) also das war er in dieser Zeit "geleistet" hat hätte jeder andere auch gekonnt. Und ich sage euch - falls hier Führungskräfte mitlesen die auf sowas Einfluss haben - diese zunehmende Überkontrolle wo man kaum noch atmen kann gerade wenn man Störungen hat und dann noch mit zig Azubis ungefragt geflutet wird führt nicht dazu die Mitarbeiter zu halten. Ich habe langsam kenen Bock mehr nach jahrzehntelanger Arbeit von den jungen Chefs wie ein kleines dummes Kind behandelt zu werden dass man nicht aus den Augen lassen darf damit es auch ja nichts anstellt auf dem Stellwerk.

Die DB hat wohl in der Vergangenheit bei der Fdl-Ausbildung von den Quereinsteigern bei deren Auswahl stark geschlampt, weil einfach finanziell unattraktiv, um gute externe Aspiranten in Massen zu locken. Dazu ne Schichtplanung des Grauens. Die Bezirksleiter kommen auch nur zu Bürozeiten, liegen sonst um 22:00 mit ihrer JAL und ihrer Ehefrau gutbezahlt im Bett mit MBG-ML-Firmenwagen auf dem Grundstück. Raus gehts da nur in Bereitschaft, falls es in der Infrago mal wieder gescheppert hat. Letzten kam bei der Reportage "Lohnt sich das? ", die Berufsgruppe der Fluglotsen zu Wort. Da sollte sich die DB mal ne Scheibe abschneiden, was Gehälter und Art der Ausbildung angeht. Das ist 1. Bundesliga, was die DB veranstaltet, leider nur Kreisliga.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 13.05.2024:

Super vielen Dank für eure Antworten. Ja das beruhigt dann wieder für kommende, mögliche Bewerbungen auf bessere Stellen.

Weil von enigen wird das den Leuten auch am Standort regelmässig eingeredet, dass man immer kleine Sprünge machen muss.
Aber die blenden total aus, wielange die Leute dann schon dabei sind und was sie da nebenbei so alles mitgemacht haben.

Klar muss die Zielstelle schon ein wenig passen. Gerade bei 101 sehr fachlichen Stellen, sind ja oft einige Passagen dabei, dass x-Jahre Erfahrung in diesem und jenem Gebiet.
Und diese würde man logischerweise mit der darunterliegenden 103/102er Stelle bekommen. >

Es kommt halt immer auf den Standort/OE an. Es gibt Teams da haben viele die 603/602 und nur ein IT SiBe hat eine 601. Und wenn es nicht mehr Aufgaben gibt dann muss man zwangsweise wechseln..

Und "früher" hat man externe immer klar bevorzugt, weil man die oft mti Bandanfang abspeisen konnte.

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WiWi Gast

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Ganz schön viel Quatsch was wieder geschrieben wird was so allgemein bei der Bahn so möglich ist. Egal.

InfraGO / Netz hat nun auch Einstellungsstopp. Mit anderen Worten es ist offensichtlich dass die Kohle (40 mil) der Bundesregierung nicht kommen. Also anscheinend spart man wo anders mehr co2 oder so ähnlich.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:

Ganz schön viel Quatsch was wieder geschrieben wird was so allgemein bei der Bahn so möglich ist. Egal.

InfraGO / Netz hat nun auch Einstellungsstopp. Mit anderen Worten es ist offensichtlich dass die Kohle (40 mil) der Bundesregierung nicht kommen. Also anscheinend spart man wo anders mehr co2 oder so ähnlich.

Echt dachte das gilt nur für Verwaltung?

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Deutsche Bahn legt Angebot mit 10 Prozent Lohnerhöhung vor

Ein Nahverkehrszug hält am Gleis.

Die Deutsche Bahn bietet 10 Prozent Lohnerhöhung für untere und mittlere Lohngruppen, 8 Prozent für obere und zusätzlich 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie. Nach eigenen Aussagen liegt das durchschnittliche Tarifgehalt bei der Bahn über alle Berufsgruppen aktuell bei 4.000 Euro im Monat. In den letzten zehn Jahren sind die Gehälter bei der DB um 26,5 Prozent gestiegen, und damit mehr als im Öffentlichen Dienst mit 26,1 Prozent.

Praktikum bei der Deutschen Bahn AG

Bernd-Christian Bierbaum arbeitete zwei Monate lang im Bereich Öffentlichkeitsarbeit beim zweitgrößten Unternehmen Deutschlands.

Interview: Deutsche Bahn bestätigt Ziel der Kapitalmarktfähigkeit

Ein roter Zug der Regionalbahn.

Interview mit Dr. Michael Frenzel, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG, über die Kapitalmarktfähigkeit des Konzerns und die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats am 07. Oktober 2004.

Reise-Tipp: Interrailers.net

Die inoffizielle Railer-Seite informiert über alle Möglichkeiten, Europa per Bahn und Rucksack kennenzulernen.

Marketingflops: Bahn AG räumt ab

Bahnschienen mit weitem Blick und einer heranfahrenden Eisenbahn.

Universität Hohenheim: Bei einer Online-Befragung mit 7.500 Teilnehmern zu den größten Marketing-Pannen des Vorjahres belegt die Bahn die beiden ersten Plätze.

KPMG Österreich erhöht Gehälter um 3.000 Euro

Das Foto zeigt den Senior Partner Michael-Schlenk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Österreich.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KPMG Österreich erhalten zum 1. Juli 2022 eine Gehaltserhöhung von 3.000 Euro. Es handelt sich dabei um eine Gehaltserhöhung ergänzend zum regulären Gehalts- und Prämienprozess. „Mit dieser Gehaltserhöhung würdigen wir das Engagement und die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, hält Senior Partner Michael Schlenk fest.

StepStone Gehaltsreport 2018: Wirtschaftsingenieure und Wirtschaftsinformatiker sind Topverdiener

Stepstone Gehaltsreport 2018: Das Bild zeigt zwei Lego-Männchen Frau und Mann im Anzug (Wirtschaftsingenieurin und Wirtschaftsinformatiker) vor einem Computer.

Fachkräfte und Führungskräfte mit einem Studienabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik verdienen ausgezeichnet. Mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 70.231 Euro liegen die Wirtschaftsingenieur hinter Medizin und Jura auf Platz drei der zurzeit lukrativsten Studiengänge. Die Wirtschaftsinformatiker verdienen mit 69.482 Euro ähnlich gut und sind hinter den Ingenieuren auf Rang fünf im StepStone Gehaltsreport 2018. Mit einem Abschluss in BWL, VWL oder Wirtschaftswissenschaften sind die Gehälter als Key Account Manager mit 75.730 Euro und als Consultant mit 67.592 Euro am höchsten.

StepStone Gehaltsreport 2017: Was Fach- und Führungskräfte mit Wirtschaftsstudium verdienen

Titelblatt StepStone Gehaltsreport 2017

In Deutschland verdienen Fachkräfte und Führungskräfte durchschnittlich 57.100 Euro. Akademiker verdienen im Schnitt 37 Prozent mehr. Mit einem Wirtschaftsstudium beträgt das Brutto-Jahresgehalt inklusive variablem Anteil in "BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften" im Schnitt 65.404 Euro, in Wirtschaftsinformatik 68.133 Euro und in Wirtschaftsingenieurwesen sogar 70.288 Euro.

TVÖD-Tarifeinigung: Beschäftigte können sich über mehr Geld freuen

TVöD: Ein weißes Schild weist den Weg zur  "Universität"

Die Tarifrunde 2018 mit dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern ist abgeschlossen. Die Entgelte werden in drei Schritten erhöht; betrieblichschulische Ausbildungsverhältnisse und duale Studiengänge werden tarifiert. Außerdem wird die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost der VKA an das Westniveau angeglichen.

Bachelorabsolventen verdienen langfristig viel weniger

 Wortspinnennetz - An Fäden hängen mehrere kleine Würfel mit Buchstaben, die Hochschulabschlüsse: PHD, BA, DR, MA und DIPL vor grauem Hintergrund zeigen.

Höhere Abschlüsse zahlen sich aus. Das Gehalt von Bachelorabsolventen ist im Alter von 25 Jahren bei 2.750 Euro mit dem bei beruflichen Fortbildungsabschlüsse vergleichbar. Masterabsolventen erzielen dann bereits ein Einkommen von rund 2.900 Euro im Monat. Dieser Einkommensunterschied wächst mit steigender Berufserfahrung, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt. 34-jährige Masterabsolventen verdienen im Durchschnitt etwa 4.380 Euro im Monat, Bachelorabsolventen 3.880 Euro.

Gehaltsanalyse 2017: Was Fach- und Führungskräfte nach Bundesländern verdienen

Die Finanzmetropole Frankfurt.

Wer in Städten lebt und arbeitet, bekommt mehr Gehalt - das stimmt zumindest im Fall München. Fach- und Führungskräfte aus München verdienen durchschnittlich über 3.200 Euro mehr im Jahr als außerhalb der bayrischen Hauptstadt. Das gilt jedoch nicht für alle Bundesländer. Das Online-Portal Gehalt.de hat die Durchschnittsgehälter aller Bundesländer - ohne die Stadtstaaten - mit und ohne Hauptstadt analysiert.

Gehaltsübersicht 2017: Buchhalter und Einkäufer verzeichnen Gehaltszuwachs

Die Gehälter im Finance-, Assistenz- und kaufmännischen Bereich steigen im Jahr 2017 erneut. Besonders profitieren Lohnbuchhalter, Gehaltsbuchhalter sowie Einkäufer von den steigenden Gehältern. Lohnbuchhalter und Gehaltsbuchhalter erwarten einen Zuwachs von 5,9 Prozent, bei Einkäufern sind es 4,3 Prozent. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse der neuen Gehaltsübersicht 2017 von Personaldienstleister Robert Half.

Gehaltsstudie 2015: Das verdienen Diplom-Kaufleute und Diplom-Betriebswirte

Ein Lego-Männchen im Anzug mit vielen 50 Euro Scheinen symoblisiert das Thema Gehalt.

Diplom-Kaufleute verdienen in Deutschland im Durchschnitt 4.851 Euro im Monat. Das Einkommen der Diplom-Kaufleute steigt dabei mit der Dauer der Berufserfahrung von durchschnittlichen Einstiegsgehältern von gut 4.100 Euro bis hin zu etwa 6.000 Euro bei mehr als 20 Jahren Berufserfahrung. Auch Diplom-Kaufleute profitieren in tarifgebundenen Unternehmen von höheren Gehältern. Sie liegen 17,4 Prozent über dem Gehalt ihrer Kollegen in Betrieben ohne Tarifvertrag, so das aktuelle Ergebnis der LohnSpiegel Einkommensstudie für die Berufsgruppe „Diplom-Kaufmann/-frau, Diplom-Betriebswirt/in“.

Gehaltsstudie 2016: Gehälter in Marketing und Vertrieb steigen um 2,6 Prozent

Geldscheine und kleine Buchstabenwürfel zum Thema Gehälter liegen zusammen.

Die Gehälter im Marketing und Vertrieb wurden in Deutschland in 2016 um durchschnittlich 2,6 Prozent angehoben. Führungskräfte in Marketing und Vertrieb verdienen durchschnittlich 113.000 Euro jährlich, Spezialisten 73.000 Euro und Sachbearbeiter 49.000 Euro. Im Vertrieb ist die variable Vergütung Standard. Fast alle Vertriebsleiter, Außendienstleiter und Außendienstmitarbeiter erhalten etwa 20 Prozent vom Gehalt als leistungsabhängige Vergütung. Das zeigt die Gehaltsstudie 2016 der Managementberatung Kienbaum.

StepStone Gehaltsreport 2016: Das verdienen Fach- und Führungskräfte mit Wirtschaftsstudium

Ein Legomännchen mit Geldscheinen zum Thema Gehalt.

Durchschnittlich 52.000 Euro verdienen Fach- und Führungskräfte in Deutschland. Akademiker verdienen im Schnitt 28 Prozent mehr. Mit einem Wirtschaftsstudium beträgt das Brutto-Jahresgehalt inklusive variablem Anteile in "BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften" im Schnitt 58.871 Euro, in Wirtschaftsinformatik 62.382 Euro und in Wirtschaftsingenieurwesen 62.231 Euro.

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Diskussionen zu Bahn

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JAL DB

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 14.05.2024: nicht nur das, auch durch die zu erwartenden Kündigungen von Mitarbeitern in den JAL-Entg ...

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WiWi Gast schrieb am 22.02.2024: Naja Lenovo ist quasi auch Fujtsu im engeren Sinne. Wobei die aktuell auch nicht me ...

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