WiWi Gast schrieb am 15.02.2023:
Wie waren denn die Klausuren für Steuerrecht? Kann dazu jemand etwas sagen?
Tag 1:
-Aufgabe 1: UmwStG/Einkommensteuer (50 Punkte)
- Einzelperson tritt in GmbH & Co. KG ein und soll zu 1/3 beteiligt werden gegen Bareinlage in Gesellschaftsvermögen.
- Ausgleichszahlung berechnen
- Steuerbilanz Brutto und Netto zum nächsten Stichtag
- wie sieht das Ganze aus wenn in Gesellschaftsvertrag geregelt ist, dass Ansatz in Handelsbilanz mit gemeinem Wert?
- einkommensteuerliche Auswirkungen auf bestehende Gesellschafter, wenn sie die Anteile komplett verkauft hätten mit Berechnung der Höhe der Einkommensteuer
-Aufgabe 2: Umsatzsteuer (50 Punkte):
-verschiedene Fälle, dabei waren meine ich :
-Reihengeschäft
-innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
-Vermietung
-normale Verkaufsfälle
Tag 2:
-Aufgabe 1: Gewerbesteuer/Besteuerung von Personengesellschaften/Einkommensteuer (70 Punkte):
-Fall: GmbH & Co. KG wo alle Beteiligten angegeben waren und die Frau eines Kommaditisten, dann gab es drei Seiten Sachverhalt zu Fahrtkosten, Sozialversicherungsbeiträgen, Kauf von Gebäude durch Ehefrau des Kommanditisten und anschließende Eigennutzung durch sie für ihr Handelsgeschäft.
-Dann wurde zu den einkommensteuerlichen Auswirkungen auf die Einzelpersonen gefragt mit Angabe Einkünfte nach Einkunftsarten und Berechnung der Steuern
-Aufgabe 2: Umsatzsteuer (30 Punkte):
-frischer WP macht sich selbständig und hat eine Grundstücks-GbR mit seiner Frau (Aussagen zur Unternehmereigenschaft und Umfang des Unternehmens)
-Einzelne Sachverhalte zur Vermietung
-Einzelne Sachverhalte zu verschiedenen Leistungen des WP (Inland, Ausland, Privatpersonen, Unternehmen)
Erster Tag war die erste Aufgabe für mich sehr schwer, da ich diesen Fall nicht gelernt hatte. Hatte im Steuererlass was zu § 24 UmwStG gefunden und dazu was runtergeschrieben. Umsatzsteueraufgabe war meines Erachtens recht gut, aber wie immer viel zu wenig Zeit.
Zweiter Tag war recht fair, da bei Aufgabe 1 viele Fußgängerpunkte drin sind, wenn man zumindest alle Steuerberechnungen durchgeführt hat. Alle Sachverhalte habe ich in die Berechnungen des zvE nicht aufgenommen, mangels Zeit. Umsatzsteuer war auch hier relativ fair.
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