WiWi Gast schrieb am 13.03.2021:
Hallo,
ich hatte im Dezember ein Vorstellungsgespräch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Vorstellungsgespräch verlief auch ausgezeichnet, aber überraschenderweise kam dann doch vor 3 Tage die Absage. Ich möchte das nicht hinnehmen und dagegen vorgehen. Welche Wege stehen mir offen?
Dankeschön.
Rein rechtlich kannst Du innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Konkurrentenklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dann wird geprüft, ob das Verfahren korrekt abgelaufen ist. Ist es das, hast Du Pech, wenn nicht hast Du Dir das Recht auf eine korrekte Bewertung deiner Qualifikation aber nicht automatisch, dass es dadurch zu einer Stelle reicht.
Zu beachten ist außerdem, dass Du in der 1. Instanz selbst bei obsiegen Deine Kosten selbst tragen musst.
Der Streitwert für eine Entscheiderstelle (E12) beträgt 10.907 Euro bei einer Stelle als Bürosachbearbeiter (E6) 7758 Euro.
Das ergibt folgende Kosten (Rechner Deutscher Anwaltsverein, Klage und außergerichtliche Vertretung 1. Instanz):
Kostenübersicht
Eigene Anwaltskosten: 2.544,10
Fremde Anwaltskosten: 2.005,15
Gerichtskosten: 885,00
Gesamtsumme: 5.434,25
bzw.
Eigene Anwaltskosten: 1.929,34
Fremde Anwaltskosten: 1.517,25
Gerichtskosten: 672,00
Gesamtsumme: 4.118,59
Du bist also mit mindestens 2.000 Euro dabei, die Dir niemand erstattet und wenn die Klage abgewiesen wird, hast Du mehr als das doppelte davon an der Backe.
Jetzt hast Du die Fakten, die Entscheidung liegt bei Dir...
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