Leitfaden Versicherungen: 14. Versicherung kündigen
Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.
Versicherung kündigen
Liebe Leserinnen und Leser,
die übliche Kündigungsfrist bei ein- oder mehrjährigen Verträgen ist drei Monate vor Vertragsende (Kfz-Haftpflicht ein Monat, Lebensversicherung nach dem ersten Jahr jederzeit). Juristen sprechen hier von ordentlicher Kündigung.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr. Das ist eine sinnvolle Regelung, weil Sie so nicht jedes Jahr neu erklären müssen, dass Sie die Versicherung fortsetzen wollen. Würden Sie das einmal vergessen, wären Sie zudem plötzlich ohne Versicherungsschutz und müssten den Vertrag komplett neu abschließen.
In zwei Fällen können Sie eine Versicherung auch außerordentlich kündigen, d.h. vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit:
- Nach einem Schaden besteht in fast allen Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht - auch wenn die Versicherung voll gezahlt hat! Dieses Sonderkündigungsrecht besteht übrigens auch für die Versicherung, die auf diese Weise Kunden mit allzu vielen Schäden loswerden kann.
- Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei jeder Beitragserhöhung möglich, wenn der Versicherungsumfang ansonsten gleich bleibt. Bei allen Autoversicherungen und der privaten Krankenversicherung muss es nicht einmal zu einer »echten« Beitragserhöhung kommen - hier genügt schon die Erhöhung Ihres Zahlbetrags, z.B. durch eine Änderung der Regionalklassen oder der Typklasse Ihres Fahrzeugs, auch wenn die Beiträge in diesen Klassen selbst konstant bleiben. Die Kündigungsfrist beträgt fast durchweg einen Monat (Ausnahme gesetzliche Krankenversicherung: zwei Monate).
Eine außerordentliche Kündigung sollten Sie immer zum Ende des Versicherungsjahres aussprechen, da die Versicherung auf jeden Fall Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag hat.
Vor Kündigung neue Versicherung suchen
Kündigen Sie nie leichtfertig eine Versicherung, ohne bereits bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag in der Tasche zu haben - niemand kann Ihnen garantieren, dass Ihr Antrag auch angenommen wird. Ohne neuen Vertrag sollten Sie nur kündigen, wenn Sie auf eine bestimmte Versicherung in Zukunft generell verzichten wollen.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]