Leitfaden Versicherungen: 2. Absicherung und Vermögensbildung
Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.
Absicherung und Vermögensbildung trennen
Liebe Leserinnen und Leser,
das Grundprinzip einer Versicherung ist: Sie zahlen eine Prämie, dafür gewährt Ihnen die Versicherung Schutz. Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt die Versicherung in der vereinbarten Höhe. Passiert nichts, gibt es auch kein Geld zurück. Ihre Prämie wird also ausschließlich zur Risikoabdeckung verwendet. Nun gibt es Produkte, in denen diese Absicherung mit Elementen der Vermögensbildung kombiniert wird. Das bekannteste Beispiel ist die Kapital-Lebensversicherung, die
- an die Hinterbliebenen die sog. Todesfallleistung zahlt, wenn der Versicherte während der Laufzeit stirbt, oder
- an den Versicherten die sog. Ablaufleistung zahlt, wenn dieser am Ende der Laufzeit noch lebt.
Neben dem reinen Risikoschutz für den Todesfall verwendet die Versicherung einen großen Teil der Prämie dafür, das Geld für die Ablaufleistung Zins bringend anzulegen. Ich empfehle jedoch, solche kombinierten Versicherungs-Vermögensbildungs-Produkte gerade nicht zu kaufen.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]