HRK fordert bessere Studienfinanzierung
Als »guten Weg« bezeichnete HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel in Berlin das geplante staatliche Stipendienprogramm. Es könne jedoch nur eine Ergänzung zum BAföG sein, das die tragende Säule der Studienfinanzierung bleiben müsse.
HRK fordert bessere Studienfinanzierung
Berlin, 28.10.2009 (hrk) - Im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen hatten CDU, CSU und FDP beschlossen, dass mittelfristig bis zu zehn Prozent der rund zwei Millionen Studierenden ein Stipendium von monatlich 300 Euro erhalten sollen. Die Förderung soll unabhängig vom Einkommen der Eltern und BAföG-Zahlungen des Staates gewährt werden. Nach nordrhein-westfälischem Vorbild sollen die Hochschulen die Hälfte der 300 Euro bei Unternehmen einwerben, die andere Hälfte wollen Bund und Länder gemeinsam aufbringen. Insgesamt sollen 450 Millionen Euro für das neue Stipendienprogramm bereitgestellt werden.
Insbesondere aus SPD-regierten Ländern wurden als Reaktion auf den Beschluss Befürchtungen laut, das leistungsunabhängige BAföG könne unter einem Ausbau der Stipendienprogramme leiden. Bislang erhalten lediglich etwa zwei Prozent der rund zwei Millionen Studierenden in Deutschland Stipendien. Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) betont nun, dass ein nationales Stipendienprogramm lediglich als Ergänzung zum BAföG vorstellbar sei. HRK-Präsidentin Wintermantel sprach sich nach den gestrigen Sitzungen von Präsidium und Senat der HRK außerdem dafür aus, das BAföG durch eine Erweiterung der Einkommensgrenzen und eine Anhebung der Fördersätze auszubauen. Eine bessere Studienfinanzierung sei eine Voraussetzung, damit mehr junge Menschen ein Studium aufnehmen können: »Unsere Gesellschaft braucht gut ausgebildete Menschen und sie hat die Verpflichtung, so vielen begabten jungen Menschen wie möglich ein Studium zu ermöglich«, erklärte Wintermantel.
Dass laut OECD in Deutschland nur 36 Prozent der jungen Erwachsenen ein Studium aufnehmen - gegenüber dem OECD-Durchschnitt von 54 Prozent - liegt ganz wesentlich auch an Unsicherheiten bei der Studienfinanzierung. Und wir fallen hier weiter zurück. Da muss dringend etwas geschehen. Die HRK forderte darüber hinaus die Bundesländer zu einem aktiven Engagement im Bologna-Prozess auf. Insbesondere müssten die Länder ihre Strukturvorgaben lockern. So solle die Grenze von maximal 300 Punkten für Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge aufgehoben und auf eine genaue Regelung des Umfangs von Abschlussarbeiten ebenso wie besondere Zugangskriterien zum Master verzichtet werden. Es gelte, ausreichend Kapazitäten sowohl für den Bachelor- als auch für den Masterabschluss bereitzustellen und den finanziellen Mehrbedarf, der den Hochschulen durch die Bologna-Reform entstanden ist, auszufinanzieren.