WiWi Gast schrieb am 03.01.2024:
kann mir nicht vorstellen das soetwas durch geboxt werden kann. Zumal das das eine Gesetzgebung erfordert die auf Bundesebene entschieden wird.
Ich bin nicht so fit bei Recht auf Landesebene, aber sehe ich grds. jetzt nicht die Möglichkeiten hier solch eine Enteignung wie beschrieben durch zu führen. Ich vertraue darauf, dass wenn eine fehl geleitete Landesregierung das macht, wir Richterinnen und Richter haben, die dem Einhalt gebieten.
Ich glaube sollte diese Verfügung kommen (=Verwaltungsakt), dann sollte man sich dagegen wehren. Dafür haben wir die rechtliche Möglichkeiten.
Ich kann mir nicht vorstellen dass soetwas sang und klang los durch geht. Das wird eher für diejenigen die es durchführen wollen ein Fiasko sondergleichen.
Es ist wieder eine typische Idee aus der Linken Blase. Ob das "Faire Mieten Modell" überhaupt verfassungskonform im Sinne einer Enteignung ist, ist überhaupt nicht geklärt. Es gibt dazu nicht mal ein belastbares Gutachten.
Es ist sogar eher wahrscheinlich, dass ein solches Modell vom BVerfG gekippt wird. Es widerspricht nämlich dem Grundsatz der fairen Entschädigung bei einer Enteignung.
Das BVerfG hat in vergangenen Urteilen immer wieder klargemacht, dass es Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit unterstützt, dabei allerdings kein wirtschaftlicher Schaden für den Enteigneten entstehen darf. Heißt im Klartext, es muss mind. der Marktwert an Entschädigung gezahlt werden.
Wo eine Ersatzmiete von 4,04 Euro bei einem durchschnittlichen Mietpreis in Berlin von über 12 Euro marktgerecht sein soll, dass wissen nicht mal die Linken selber.
Und ob eine Enteignung im Gegenzug für eine Schuldverschreibung auf 40 Jahre überhaupt zulässig ist, ist auch höchstrichterlich noch gar nicht entschieden. Diesen Fall gab es bis dato nämlich nicht. Wahrscheinlich ist aber, dass man nicht einfach Entschädigung/40 machen darf, weil die Richter wissen auch, was Inflation ist.
Bevor jetzt Leute mit Lützerath und den Tagebaudörfern ankommen. Ja die Leute wurden enteignet um die Stabilität der Energieversorgung zu gewährleisten.
Allerdings wurden sie von RWE weit über Wert ihrer Häuser und Grundstücke entschädigt. Besonders diejenigen, welche freiwillig und ohne große Klagewelle gegangen sind.
Die Gesamtentschädigungen lagen teilweise 20-30% über dem Verkehrswert der Objekte. Dazu hat sich RWE auch um neue Grundstücke gekümmert und die Baurisiken übernommen.
Und auch da hat die große Mehrheit der Leute freiwillig ihren Hut und das Geld genommen. Lediglich eine kleine aber laute Minderheit hat unterstützt von BUND und Grünen aus ideologischen Gründen Stress gemacht. Das die meisten Dörfer dort früher oder später aufgrund von Überalterung ohnehin verwaist waren, hat man gerne verschwiegen.
In der Realität wird daher immer versucht, mit den Enteigneten eine gütliche Einigung zu finden. Einfach weil der Gang vor Gericht bei einer Zwangsenteignung sehr sehr lange dauert. Würde die Berliner Politik heute versuchen die Deutsche Wohnen zu zwangsenteignen (mal unter der unrealistischen Annahme sie hätten das Geld) dann würde es mind. 10 Jahre dauern, bis das rechtskräftig ausgeurteilt ist.
Und jetzt stellt man sich mal vor, sie müssten das mit zehntausenden Privatvermietern machen.
Abgesehen davon sollte man sich als Privatvermieter (<10 Wohnungen) ohnehin wenig Sorgen machen. Viele Politiker (auch bei Linken/Grünen) sind selber Vermieter bzw. haben in Objekte investiert. Die sägen nicht am eigenen Stuhl.
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