WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:
Lustig, dass hier vor allem mit der Scheidung argumentiert wird.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Kommt voll auf eure Beziehung an. In meinen bisherigen Beziehungen könnte ich mir keinen gemeinsamen Besitz vorstellen. Lag aber auch daran, dass ich meine bisherigen Beziehungen nicht heiraten wollte.
Jetzt bin ich mit einer Frau zusammen, mit der ich mein Leben verbringen will und sie mit mir auch.
In meiner Beziehung werden wir auch ererbte Grundstücke rechtlich aufteilen. Ich finde es einfach einen miesen Beziehungsstil, mit jemandem mein Leben verbringen zu wollen, der dann aber im Gegenzug alles Vermögen für sich behält. Da wäre die spätere Scheidung nur eine selbsterfüllende Prophezeiung. D.h. das Unvertrauen vom Anfang bringt direkt Risse in die Beziehung, die später dazu beitragen, dass die Beziehung den Bach runtergeht.
Aber was ich viel wichtiger finde: Schenkungssteuer. Sowohl du als Bruder als auch deine Freundin haben ja nur jeweils 20k€ Freibetrag. Ich weiß nicht, was das für ein Grundstück ist, aber ihr werdet mit Steuern im Bereich von 20k€ bis 120k€ rechnen müssen je nach Wert. Lasst euch da lieber vorab noch gut beraten, wie ihr das am besten löst. Steuerlich beste Lösung vermutlich: Schenkung voll an dich (weil du bessere Schenkungssteuerklasse hast). Nach Hochzeit dann Schenkung von dir an deine Frau (Freibetrag dann 500k€).
Das hat nichts mit miesem Beziehungsstil zu tun sondern ist reiner Vermögensschutz für das Familienvermögen.
Mal als Gedankenanstoß. Ein Paar heiratet, einer der Partner hat Vermögen in Form von Immobilien, das ganze wird dann 50:50 auf die Eheleute verteilt... und ihr habt ein Kind, was dann das Vermögen erben soll. Irgendwann lässt man sich aus irgendwelchen Gründen scheiden, der Ex-Partner heiratet dann erneut und bekommt nochmal Nachwuchs ohne das weiteres Vermögen dazu kommt. In deiner Konstellation bekommt das eheliche Kind dann die Hälfte des Vermögens die bei den einem Partner verblieben ist, die andere Häfte geht dann an den Expartner der ein zweites Kind hat.
Im "Optimalfall" wenn der Expartner letztversterbend in der neuen Ehe ist, bekommt das eheliche Kind aus der ersten Ehe (wo das Vermögen herkommt) die Hälfte des Vermögens des Expartners, die anderen 50% gehen an das Kind aus der neue Ehe, sprich 25% des Familienvermögens gehen an an ein dir fremdes Kind. Im "schlechten" Fall wenn der Expartner vor dem neuen Ehepartner verstirbt gehen 50% des Vermögens an den neuen Ehepartner und jeweils 25% an die Kindes des verstorbenen Expartners - in diesem Fall bekommt das Kind der ersten Ehe (aus der das Vermögen stammt) rd. 62,5% des Vermögens und 37,5 % gehen an das Kind aus der zweiten Ehe.
Alles unter der Annahme der gesetzlichen Erbfolge ohne besondere weiteren Regelungen.
Solche Eheverträge und Regelungen dienen nicht dazu jemanden zu übervorteilen, sondern das Vermögen für die eigenen Kinder "zusammenzuhalten" und zu schützen. Das ist ja auch der Punkt wie Vermögen über Generationen erhalten werden kann.
Ich verstehe dein Argument.
Allerdings baut dein Argument darauf auf, es gäbe ein Grundrecht für ein Kind, dass es später mal alles erbt, was die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen.
Das mag sich für viele Menschen so richtig anfühlen, ich sehe das aber flexibler vor allem da heute Patchworkfamilien in großem Anteil vorhanden sind.
D.h. konkreter:
- es gibt die Möglichkeit als Kind alles zu erben, was die biologischen Erzeuger zum Zeitpunkt der Geburt hatten
- es gibt aber auch die Möglichkeit als Kind, anteilig zu erben nicht nur von biologischen Erzeugern sondern auch von Stiefelternteilen
Z.B. lassen sich meine Eltern scheiden wenn ich 5 bin.
Mit meinem Vater hab ich danach nicht mehr viel Kontakt. Sowohl mein Vater als auch meine Mutter heiraten erneut und haben jeweils ein Kind. Zu meinem Stiefvater habe ich eine viel größere Beziehung als zu meinem biologischen Vater. Ich erbe nur einen Teil von meinem biologischen Vater, einen Teil von meiner biologischen Mutter, aber auch einen Teil von meinem Stiefvater. Für meine Stiefgeschwister gilt dasselbe. Ist natürlich komplexer, aber wird der heutigen Realität m.E. gerechter.
Jein man kann sich natürlich viel konstruieren an Szenarien (meines ist ja auch konstruiert) - ob das von dir dargestellte jetzt das realistischere ist würde ich persönlich jetzt mal anzweifeln - aber darum geht es ja gar nicht. Es geht hier auch nicht um ein Grundrecht eines Kindes zu erben. nur aus Sicht eines Elternteils (und ich habe 2 Kinder) möchte ich meine Kinder (ob jetzt meine biologischen oder ggf. auch adoptierte) bestmöglich versorgen. Daher versucht man es soch so zu gestalten, dass dieses Vermögen den "eigenen" Kindern zu gute kommt.
Der von dir konstruierte Fall geht komplett am Ausgangspunkt des Themas vorbei.
Die Kernaussage sollte eigentlich sein, dass eine sauber vermögensrechtliche Trennung und Ehevertrag im Fall einer Scheidung einfach em Vermögenserhalt dienen - ich wollte hier eigentlich nur zeigen, dass durch solche "romantischen Gesten" wie den "mittellosen Partner" in das Eigentum des eigenen Vermögens mitaufzunehmen das ganze auch dann komplett in fremde Hände kommen kann und hier geht es ja darum, dass jemadn z.B. eine Immobilie aus der Familie hat die dann ggf. in komplett "fremde" Hände kommt.
Ich glaube auch persönlich auch, das im Regelfall Eltern schon ein interesse an ihren biologischen Kindern haben und Stiefkinder wenn sie jemanden dann sehr nahe stehen kann man dann ja auch adoptieren (ohne Adoption besteht auch kein gesetzlicher Erbanspruch)
Ich bin der Poster von oben und hier hin- und hergerissen.
Einerseits stimme ich dir zu, dass ich meinen Kindern einen guten Start ins Leben ermöglichen will.
Dazu gehört auch, das eigene Vermögen nicht komplett sinnlos zu verprassen, sondern den Kindern (neben Werten) auch finanziell was mitzugeben.
Andererseits sehe ich es als keinen guten Start in eine Beziehung, wenn man sich von vornherein absichert gegen die mögliche Scheidung und eben den Partner nicht in das eigene Vermögen einbezieht im Sinne einer Vermögensaufteilung.
Das führt mMn zu einem Ungleichgewicht. Wenn zb ein Partner das Geld hat und der andere nicht, wird immer derjenige bestimmen, was gekauft wird und wohin der Urlaub geht, der das Geld hat.
Ist jetzt ein Einzelbeispiel von Freunden: Er verdient dick und sie nicht. Die beiden haben ein Gemeinschaftskonto, auf das er den Löwenanteil einzahlt und beide davon Geld ausgeben können. Er betont immer wieder, wie teuer seine Frau ist und dass ihm wichtig ist, dass sie gleich viel Geld haben, daher das Gemeinschaftskonto. Seine Frau sagt wiederum, dass es ihr megaunangenehm ist, davon Geld zu nehmen, da er dann nachfragt wofür und sie dazu übergegangen ist, eigene Sachen von ihrem Gehalt zu bezahlen. Faktisch wurde also eine Gütertrennung gelebt. Das würde nicht passieren bei Vermögensaufteilung oder einer Zahlung von ihm direkt auf ihr Konto wo er keinen Zugriff mehr hat zur Kontrolle.
Die Frage hinter all dem ist ja: Wie sehr vertraut man sich selbst und seinem Partner, dass die Beziehung ein Leben lang hält.
Leider können die meisten Leute das nur mit "nicht unbedingt fürs ganze Leben" beantworten. Folgerichtig ist dann auch das Bestehen auf getrennten Vermögen.
Hört sich jetzt vermutlich böse oder naiv an, aber wenn ich das nötige Vertrauen für zusammengelegte Vermögen nicht habe, dann würde ich so einen Partner auch nie heiraten oder mit ihm Kinder kriegen, sondern einen neuen suchen.
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