Der Beitrag ist ja schon eine Weile her, aber den gestaffelten Unsinn in den Kommentarspalten möchte ich doch mal etwas entgegensetzen.
Ein Haus hat in der Regel eine GND (Gesamtnutzungsdauer) von ca. 80 Jahren. D.h. nach 80 Jahren ist das Gebäude abgewohnt. Wenn ich also an dem Haus somit 80 Jahre lang nichts mache ist es faktisch nichts mehr Wert.
Die Werterhaltung, also die regelmässige Sanierung des Hauses kann ich also nicht einfach weglassen, weil dieses ein elementarer Faktor zur Werterhaltung darstellt. Das Sachwertverfahren, was von einem Gutachter bei Berechnung eine selbstgenutzten Eigenheims zum tragen kommt baut genau darauf auf.
Es ist die Feststellung des Restwertes unter Berücksichtigung der Sanierungen. Natürlich kommen in diesem Verfahren noch andere Dinge zum tragen, wie Faktoren zur Lage des Hauses, zusätzliche Sachwerte, Mängel, Bodenwert, Ausstattungsgrad, etc.
Es ist wie bei einem Auto. Wenn ich nichts dran mache ist es bald nichts mehr wert. Wenn ich es aber ständig Pflege und Repariere, kann ich sogar als Oldtimer noch richtig was dafür bekommen. Nehmen wir einmal an, du willst ein Auto kaufen, was keinen TÜV mehr bekommen hat, weil die Bremsen nicht gemacht wurden und die Lenkung kaputt ist. Da würdest Du den Verkäufer auslachen, wenn er Dir mit dem Argument kommt, das die Bremsen sowieso alle 50tkm gemacht werden müssen und kein Grund zu einer Preisminderung wäre.
Weiterhin möchte ich noch auf einen Kommentar eingehen der mir die Haare zu berge stehen lässt. Da wurde behauptet, ein 70er Jahre Bad wäre eine ästhetische Ansichtsache. Das ist völliger Unsinn. In den 70er Jahren gab es keine Abdichtungstechnik. Wer behauptet, das Silikondichtungen, Gummidichtungen, etc. und Fugenputz nach über 50 Jahren noch funktionieren und keine Nässe-Schäden hinterlassen haben der hat keine Ahnung und sollte in öffentlichen Foren lieber die Klappe halten oder mal eine Badewanne aus den 70er Jahren abreissen und sich über die Feuchteschäden darunter ergötzen die meistens schon erhebliche Bauschäden verursacht haben. So ich denke es ist alles gesagt.
Meine Expertise: jahrelanger Immobilienberater
WiWi Gast schrieb am 13.02.2021:
Hallo liebe Leute!
Hat jemand von euch Erfahrung mit der Bewertung von Sanierungsbedürftigkeit beim Hauskauf? Folgender Fall: Das Haus ist in einem sehr schlechten und nicht bewohnbaren Zustand (u.a. schwere Feuchteschäden, Dach undicht, Wasserleitungen undicht, Garten verwahrlost etc.). Wie können solche Mängel bei der Preisfindung berücksichtigt werden?
Ein Gutachter hat das Haus nach dem Sachwertverfahren auf einen sehr niedrigen Preis geschätzt.
Der Verkäufer will fast doppelt so viel haben und begründet das so, das man bei einem 50 Jahre alten Haus sowieso fast alles neu machen muss (was hier kaputt ist) und deshalb keine großen Abzüge gerechtfertigt seien.
Über den Preis entscheiden aber bekanntlich weder Gutachter noch Verkäufer, sondern der zahlungswilligste Käufer. Wie würdet ihr solche Mängel einpreisen? Das Haus steht am nördlichen Rand des Ruhrgebiets.
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