WiWi Gast schrieb am 29.01.2020:
Ok, ich stelle meine Frage anders. Erklär doch mal, wie und was man mit dem GuV Konto plant ?
Natürlich "bucht" man keine Planungsrechnung in T-Konten o. Ä. ein. Nichtsdestotrotz kann man doch die zugrunde liegenden Werte für die Zukunft planen. Im Zweifel gibt es auch Programme, die Planungsrechnungen sogar bis auf Kontenebene erstellen.
WiWi Gast schrieb am 29.01.2020:
Ich glaube mit dem Begriff „Plan-GuV“ hackt es aber tatsächlich. Ich weiß natürlich, dass es sowas gibt aber das nennt sich doch im Fachjargon „Forecast“ bzw. „Business-Plan“?
Von einer „Plan-GuV“ habe ich auch nicht gehört. Jetzt mal rein auf den Begriff bezogen.
Hier gibt es keine Legaldefinition. Wenn jedoch ein Unternehmen eine Planungsrechnung erstellt und diese in die einzelnen Bestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschluss untergliedert, dann entsteht eine Plan-Bilanz, eine Plan-Kapitalflussrechnung und eben eine Plan-GuV. Diese Methode hat den Charme, dass man die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage direkt im gewohnten Schema und mit den relevanten Kennzahlen vorliegen hat.
Liebe Grüße
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