Bewerbungskostenerstattung und Reisekostenerstattung
Bewerbungskostenerstattung und Reisekostenerstattung sollen den Berufseinsteiger finanziell entlasten. Wer sich im Examen rechtzeitig als arbeitssuchend meldet, kann sich einen Teil seiner Bewerbungskosten vom Arbeitsamt erstatten lassen.
Jeder Vorstellungstermin ist kostenmäßig grundsätzlich einzeln und vor Beginn der Reise beim Arbeitsamt zu beantragen; dabei ist anzugeben, welches Verkehrsmittel benutzt wird. Werden öffentliche Verkehrsmittel benutzt, stellt das Arbeitsamt die Fahrkarte aus. Es ist ratsam, sich diese dort abzuholen, denn das Arbeitsamt bezieht Fahrkarten »en bloc« , d.h. günstiger. Streckt der Reisende die Fahrkarte auf eigene Kosten vor, wird im Nachhinein nur der Betrag erstattet, den die Fahrkarte im Großkundenabonnement gekostet hätte. Ausnahmen sind nur möglich, wenn vor Reisebeginn das Arbeitsamt nicht mehr erreichbar war (etwa bei einer telefonischen Einladung am Samstag und Reisebeginn am darauf folgenden Montag um 7.00 Uhr).
Achtung: Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zählen nur Bahn oder Bus, keine Taxis! Zudem werden nur Kosten für Inlandsfahrten übernommen. Bei Nutzung privater Verkehrsmittel bemisst sich die Wegstreckenentschädigung - bei Kfz mit einem Hubraum von mehr als 350 bis 600 ccm auf 0,16 Euro je km - bei Kfz mit einem Hubraum von mehr als 600 ccm auf 0,22 Euro je km.
Tipps
Falls Ihr im Examen seid und noch keinen Job in Aussicht habt, wendet Euch an Euer Arbeitsamt, auch und gerade dann, wenn Ihr keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habt! Wertvolle Hilfe bei der Jobsuche erhaltet Ihr dort auf jeden Fall.
Weiter zu »Bewerbungs- und Reisekostenerstattung II«