WiWi Gast schrieb am 04.03.2024:
Moin!
Vor Kurzem habe ich nun den Berufseinstieg geschafft und werde aus meiner Studenten-WG ausziehen. Bei allen mir bisher vorgelegten Mietverträgen ist jedoch immer ein Kündigungsverzicht von mind. 2 Jahren enthalten gewesen.
Wie seht ihr diesen Punkt? Würdet ihr es unterzeichen? Ich habe diesbezüglich etwas Bauchschmerzen, gerade weil ich erst 23 Jahre alt bin und es mich beruflich auch mal in eine andere Stadt ziehen könnte. Möchte ungerne einen guten Job nicht annehmen können, weil man an einen Mietvertrag gebunden ist...
Danke für eure Ratschläge!
Ich hatte die selbe Klausel in einem Mietvertrag in München. Habe mich einfach in einer weiter entfernten Stadt für ein Studium immatrikuliert und die Bescheinigung dann als Begründung für eine Außerordentliche Kündigung vorgelegt.
So konnte ich bereits nach einem Jahr wieder raus. Da es eine große Immobiliengesellschaft war, die sehr hartnäckig auf Einhaltung des Mietvertrags bestanden hat, denke ich dürfte das überall klappen.
LOL, wo du dich für ein Studium einschreibst hat nichts damit zu tun. Was ist denn die Rechtsgrundlage?
Deinen Studien- oder Arbeitsort in einer anderen Stadt zu haben ist deine Entscheidung und gibt dir kein außerordentliches Kündigsrecht. Man hatte einfach keine Lust auf dich oder hat deine finanzielle Situation angezweifelt und wollte dich raushaben, das ist offensichtlich.
LOL, hier der Poster auf dessen Beitrag du geantwortet hast. Genau 2 Sekunden Google Recherche hat ausgereicht um entsprechende Gerichtsurteile zu finden.
"Man hatte einfach keine Lust auf dich oder hat deine finanzielle Situation angezweifelt und wollte dich raushaben, das ist offensichtlich." - Ja bestimmt. Ledig, keine Kinder, keine Haustiere und 90k Gehalt.
Studienortswechsel werden von Gerichten i. d. R. als ausreichende Begründung für eine außerordentliche Kündigung anerkannt. Das weiß auch jeder Vermieter.
Dass ich meinen Master oder auch nur ein Zweitstudium a la Neuorientierung in einer anderen Stadt als München machen möchte, muss ich auch nicht weiter begründen.
Immatrikulationsbescheinigung reicht hierfür aus! Wer sich von Vertragsklauseln in Mietverträgen knebeln lässt, hat eben Pech.
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