WiWi Gast schrieb am 07.07.2020:
Hallo zusammen,
Ich studiere aktuell im 6. Semester (Erststudium) und komme dieses Jahr aufgrund von gut bezahltem Werkstudentenjob und Praktikum über den Freibetrag (habe ingesamt ca 15,000€ brutto verdient). Kann ich die Miete (knapp 650€/Monat) in der Praktikumsstadt steuerlich geltend machen, wenn ich dort einen Zweitwohnsitz angemeldet habe?
Ich denke schon, dass die Kosten für den Zweitwohnsitz, da beruflich notwendig, anerkannt werden. Genau solltest du das aber nochmal mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abklären. Außerdem kannst du eventuell sogar die Umzugskostenpauschale ansetzen?
Wie sieht es mit dem iPad für 1000€ aus, das ich dieses Jahr gekauft habe? Jede Bahnfahrt hin zum Praktikumsort kann ich auch angeben, oder?
iPad - da 1.000€ knapp oberhalb von 952 € liegen, musst du es über die Laufzeit abschreiben (vermutlich 3 J) - d.h. du kannst du einen Teil der Abschreibungsbetrages für 2019 ansetzen.
Bahnfahrten zum Ort des Praktikums sind wohl auch absetzbar, da sich dein Lebensmittelpunkt ja weiterhin am Heimatort/Hauptwohnsitz befindet. Natürlich brauchst du hierfür Belege.
Grundsätzlich: du musst ohnehin nur so viele Werbungskosten "sammeln" und ansetzen, dass dein zu verbleibendes zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegt (für 2020: 9408€).
Alles was darüberhinausgeht, ist vergebene Mühe und lohnt den Aufwand nicht. Und selbst wenn du drüber liegst, zahlst auf den darüber liegenden Teil nicht so viele Steuern, denn der Tarif steigt ja progressiv.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich bin zugegeben bei deinen Sachverhalten nicht mehr so ganz auf der Höhe des aktuellen Sachstandes bzw. des möglichen kreativen Spielraums bei Werbungskosten, da es mich nicht betrifft.
Deswegen lies lieber nochmal andere Antworten hier- und ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren :-)
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