WiWi Gast schrieb am 24.05.2020:
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Oft steht da meiner Erfahrung nach nur, dass du es deinem Arbeitgeber MITTEILEN musst - Nicht, dass du eine Genehmigung brauchst. Der behält sich im Vertrag dann aber oft auch das Recht vor, deine Nebentätigkeit zu untersagen, wenn sie deine Tätigkeit bei ihm beeinträchtigt.
Ich hatte es auch so im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber hat mir dann aber nach langer interner Abstimmung trotzdem eine „Genehmigung“ ausgestellt. Der Witz war: Als mein Nebengeschäft gut lief, kam Neid ins Spiel und der Arbeitgeber hat es mir nachträglich wieder untersagt (unter Androhung einer Abmahnung). Ich war beim Anwalt. Der meinte, es besteht in dem Fall keine Grundlage für eine Untersagung. Ich könnte den Arbeitgeber verklagen, oder die Tätigkeit einfach weiter machen, weil der Arbeitgeber mit einer Abmahnung hier auch nicht durchkommen würde.
Da sind wir beim Unterschied zwischen Recht haben und Recht kriegen. Ein Arbeitgeber hat eine so starke Macht über den Arbeitgeber, dass ich mich hier nicht getraut habe, mein Recht durchzusetzen. Ich habe mir allerdings bald darauf einen neuen Arbeitgeber gesucht.
Ich finde es unverschämt, dass einem ein Arbeitgeber vorschreiben will, was man in seiner Freizeit tut, solange das nicht in direkter Konkurrenz zu ihm steht.
Die Pflicht zur Meldung ergibt sich nicht aus dem Arbeitsvertrag, sondern aus dem Gesetz. Da lässt sich das rauslesen aus den vertraglichen Nebenpflichten. Es muss daher überhaupt nicht im Arbeitsvertrag stehen.
Auch bin ich relativ sicher, dass du die Sache hier falsch darstellst. Es war vermutlich kein Neid, sondern deine Arbeitsleistung und deine Konzentration hat darunter so gelitten, dass der Arbeitgeber eingreifen müsste, denn woher soll der Arbeitgeber von deinen angeblichen "Erfolgen" wissen? Was er aber sieht ist, ob sich deine Leistung verändert und natürlich kann er dann Nebentätigkeiten untersagen.
Wärst du etwas cleverer gewesen, hättest du erstmal das Gespräch gesucht, bevor du zum Anwalt gelaufen bist. Vielleicht hättest du das klären können. Stattdessen bist du gleich zum Anwalt gelaufen, ohne die eigentlichen Gründe überhaupt zu kennen. Stranges Verhalten. Hätte sich alles vielleicht klären lassen, denn ein sofortiges Verbot nach einer Genehmigung ist schon harsch und da musst du dich schon sehr komisch präsentiert haben. Ich denke, das Hauptproblem ist mehr deine Persönlichkeit und nicht die Tätigkeit.
Was ein Anwalt "meint", ist schön, heißt aber nicht, dass er die Rechtsauffassung auch vor Gericht durchbekommt. Sonst bräuchte es keine Verhandlungen mehr. Vermutlich hast du das aber auch nur aus seinen Worten herausinterpretiert, weil du das so hören wolltest. Würde zu deinem restlichen Verhalten passen.
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