WiWi Gast schrieb am 27.10.2021:
Danke für die ganzen Tipps.
Offiziell ist es keine "Wahlfreiheit" aber ich kann den Fragebogen in die eine oder andere Richtung beantworten, insofern schon recht gut aussteuern ob ich nachher sozialversicherungspflichtig werde oder nicht (es gibt mehrere GF/Gesellschafter in der Firma, keiner hält mehr als 50% der Anteile).
Dann ist allerdings die Frage, wer bei euch der Arbeitgeber ist. Falls alle Anteile gleich groß sind, dann seid ihr alle Arbeitgeber, somit würde es gar nicht gehen, dass du sozialversicherungspflichtig wirst. Aus deinen Anteilen im Unternehmen muss klar erkennbar sein, dass du nicht Unternehmer bist.
Daher müsste du deine Gesellschaftsanteile verringern um sozialversicherungspflichtig zu werden. Du musst die Merkmale des Angestellten erfüllen. Google mal nach Antrag "Statusfeststellung als Gesellschafter-GF" auf der Seite der Clearing Stelle. Im dortigen Fragebogen werden die Merkmale aufgeführt, nach denen die Clearing-Stelle angestellte GmbH-GF von selbstständigen GmbH-GF unterscheidet.
Feedback eines befreundeten StB war ebenfalls, das es kompliziert ist. In der Tendenz kam auch die Aussage, GKV freiwillig ja, Rest eher nein und privat machen..
Also ich habe das zusätzlich zum StB mit einem Fachanwalt für Sozialrecht besprochen.
Wie bereits gesagt, du kannst als SV-pflichtiger GF deine GKV AG-Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen und bist gegen Arbeitslosigkeit versichert, allerdings bist du dafür in der GRV pflichtversichert.
Muss man sich gut überlegen, hat alles Vor- und Nachteile.
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