Aktuar als Freiberufler
Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, ob man als beratender Aktuar Lebensversicherung finanzamtlich eine Anerkennung als Freiberufler bekommt (im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit).
Kriterien sind in §18 EStG festgelegt:
Zu den freien Berufen zählen vor allem die sogenannten Katalogberufe:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Beratende Volks- und Betriebswirte
Vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
Journalisten, Bildberichterstatter
Dolmetscher, Übersetzer
Lotsen
Das Gesetz formuliert recht offen „und ähnliche Berufe“.
Mir geht es um konkrete Argument oder Beispiele, wie man diese Anerkennung bekommt. Keine Mutmaßungen oder eigene Interpretationen des Gesetzes.
Danke.