Lounge Gast schrieb:
Der Anspruch auf 0,5 pro Jahr ensteht genau dann, wenn ich
nicht klage. Dann habe ich den. Klage ich, wird individuell
verhandelt.
Er besteht dann, wenn du nicht klagst UND der Arbeitgeber auf diese Art der Abfindung hingewiesen hat. Ist das nicht der Fall, bleibt nur Klage oder hinnehmen.
Eine Klage hat nur dann Erfolg, wenn die notwendigen Regeln (Sozialauswahl, etc.) bei der Kündigung nicht eingehalten wurden. Ist dort alles sauber, wird es nur selten eine Abfindung geben.
Kenne einen solchen Fall von einem Mittelständler:
Entwicklungsabteilung wurde dicht gemacht, also nur noch produziert. Alle Ingenieure auf die Straße gesetzt, teils 20+ Jahre dabei. Keiner hat auch nur einen Cent Abfindung bekommen. Ein Bekannter der davon betroffen war, war auch beim Anwalt, der hat ihm gesagt, wenn sowieso die komplette Abteilung dicht gemacht wird, es also eh kein Thema von Sozialauswahl ist, da alle entlassen werden, gibt es keine Chance vor dem Arbeitsgericht irgendwas rauszuschlagen.
Von daher finde ich es sehr verwunderlich, welche Meinung hier teilweise zu dem Thema vorherrscht. Ein generelles Recht auf Abfindung gibt es nicht. Solange es eine saubere Kündigung ist, hat man lediglich das Recht, bis zur Vereinbarten Kündigungsfrist weiterbeschäftigt zu werden, das ist dann aber auch alles.
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