1) Wenn keine Verweigerung der Reisekosten zum Vorstellungsgespräch bereits in der Einladung ausgesprochen wurde sind alle Reisekosten vollständig zu erstatten. (vergl. § 670 BGB)
2) alle Kosten die erforderlich und angemessen sind, sind vollständig zu erstatten; auch die eine Hotelübernachtung, wenn sie erforderlich ist
3) such die Verbindungen raus und schaue was passt; ob ICE ja/nein wird kaum ein Kriterium sein (1) es nicht erstattet zu bekommen bzw (2) den Job nicht zu bekommen...
Wie kann man Vorstellungsgespräch in Düsseldorf bei HSBC T&B bekommen und dann so unselbständig fragen? Aus Angst Fehler zu machen? Wer noch nie Fehler gemacht hat, kann nie etwas wirklich gelernt haben.....
antworten