Seit wann ist es verboten, sich auszutauschen? Gerade in gewissen Branchen kennt man sich regional oft sehr gut und hat viele Schnittmengen. Wärst du auf Führungsebene, wüsstest du das und man müsste es gar nicht erst erwähnen. Sagt ja keiner, dass das dann irgendwo schriftlich hinterlegt sein muss.
Bei uns im regionalen Bankenbereich ist es definitiv so, dass wir uns Informationen aus den anderen Häusern holen und sie sich bei uns. Kennt sich ja auch jeder. Kann in anderen Bereichen schwieriger sein, wenn jemand überregional wechselt oder in eine ganz andere Branche geht, aber auch da könnte man sich kennen.
Deine Vorstellung, dass man das dann irgendwo niederschreibt und der Arbeitnehmer davon erfährt, sind übrigens schon arg leichtgläubig. Ein Mitarbeiter, der so ein Ding dann durchgezogen hat, ist aufgrund mangelhafter Zuverlässigkeit verbrannt, wird das aber natürlich niemals auf die Nase gebunden bekommen.
WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:
Solche Blacklisten gibt es doch gar nicht. Würde ich stark anzweifeln, würde auch gegen die DSGVO verstoßen.
WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:
WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:
Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.
Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc
Der Arbeitgeber interessiert sich aber 100% für die Vorgeschichte des Arbeitnehmers und wehe die relevanten Firmen kennen sich oder es gibt einen Backgroundcheck. Die Welt ist manchmal klein und wenn der Vertragsbruch an einem erst einmal klebt, wird man den nicht mehr so schnell los und muss immer zittern. Daher lieber ehrenvoll arbeitslos, als auf der Blacklist.
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