Tätigkeitszeit StB WP
Tach an die Leidensgenossen :)
Ich finde die Merkblätter der jeweiligen Kammern leider etwas unverständlich.
Zu mir, arbeite bei einer BIG4 in der Wirtschaftsprüfung und würde (wahrscheinlich) in diesem Jahr die notwendigen zwei Jahre Berufserfahrung (Diplom) aufbringen. Aber erst nach dem Prüfungstermin, also fällt 2013 schon mla flach.
Wenn ich in einer Woche drei Tage eine Schulung habe und die restlichen zwei arbeite (16Std) wird die Woche dann angerechnet?
Andersrum gefragt, zählt es "nur" dann nicht zur Tätigkeitszeit, wenn in einer Woche nicht min. 16 Std gearbeitet wurden???
Noch was...
Wenn ich die zwei Jahre habe und erstmal 1-2 Jahr wo anders tätig werde, könnte ich trotzdem noch an der Prüfung teilnehmen?
Danke vorab
VG
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