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Berufsexamina & Weiterb.WP-Examen

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

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WiWi Gast

WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Hallo zusammen,

diese Frage wurde mit Sicherheit schonmal gestellt, ich konnte sie jedoch im Forum nicht finden.

Kurz und Knapp zusammengefasst geht es um folgendes Szenario:

  • 09.2019 schließe ich mein Bachelorstudium ab
  • 04.2020 möchte ich mein Master-Fernstudium beginnen
  • zeitgleich möchte ich Berufserfahrung als Prüfungsassistent sammeln
  • 03.2022 hätte ich meinen Masterabschluss
  • 2023 hätte ich dann meine drei Jahre Berufserfahrung und würde sofort das WP-Examen ablegen

Dieser Plan setzt folgendes voraus: Berufserfahrung kann zwischen meinen akademischen Abschlüssen gesammelt werden (wir setzen, der Einfachheit halber, das Bestehen des Studiums und des Examens voraus).

Liege ich mit dieser Planung richtig? Grundsätzlich möchte ich nach dem Studium sofort mein StB-Examen ablegen, quasi als Übergangslösung.

Die Frage bezieht sich nicht darauf, ob diese Ziele in so enger Taktung aufwandstechnisch zu erreichen sind, sondern es geht rein um die theoretische Möglichkeit nach den Gesetzen der WPO.

Und zu guter Letzt: Nach §8 WPO akkreditierte Studiengänge setzen ja eine Erfahrung voraus, verlängern meine Planung also. Ist das mit dem Mehrwert des verkürzten Examens zu rechtfertigen? Die Kosten sind in meinen Augen kein Argument, schließlich verdiene ich im kostenpflichtigen Fernstudium 100%, unter dem Strich sollte das also eine Nullrechnung sein.

Danke für eure Hilfe!

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Hast du dir schonmal die AuditXcellence Programme angeschaut? Ich kann dir nur sagen das eine 100% Tätigkeit im Audit mit einem Vollzeitstudium auch wenns einem Fernstudium sind sehr sehr hart sind. Ausser bei paar Ausnahmefällen arbeiten alle meine Kollegen in der klassischen Prüfung im Winter mind. 50 Stunden und in Peakmonaten werden die 60 erreicht. Extremer geht's immer aber weniger eigentlich nicht.
Sonst ist alles möglich wie oben beschrieben, ich denke es gibt aber bessere Wege zu m Ziel.

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Ich würde defintiv auch zum AuditXcellence-Studium raten. Das ist deutlich besser auf eine Tätigkeit im Audit zugeschnitten und vom Angebot her unschlagbar, wenn man in die Prüfung und keinen Vollzeitmaster absolvieren möchte.

An welcher Einrichtung wäre denn das Fernstudium?

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

WiWi Gast schrieb am 05.01.2018:

Ich würde defintiv auch zum AuditXcellence-Studium raten. Das ist deutlich besser auf eine Tätigkeit im Audit zugeschnitten und vom Angebot her unschlagbar, wenn man in die Prüfung und keinen Vollzeitmaster absolvieren möchte.

An welcher Einrichtung wäre denn das Fernstudium?

Das AuditXcellence-Studium reizt mich in der Tat, jedoch nur, weil ich dann schon bei einem der Big4 "im Boot sitze" und nach meinem Examen in trockenen Tüchern bin. Dagegen stehen jedoch die sieben Semester, sowie das halbe Jahr Erfahrung vor dem Studium. Dieser Weg nimmt somit vier Jahre in Anspruch statt drei UND die Zulassung zum StB-Examen erlange ich erst nach drei statt nach zwei Jahren. Alles in allem eine Verzögerung von einem Jahr, die mich skeptisch stimmen.

Die Wahl der Einrichtung ist noch nicht entschieden, jedoch sollte es eine nach §13 WPO akkreditierte sein. Den Weg über eine nach §8 WPO akkreditierte möchte ich ja aus oben genannten Gründen vermeiden. Mir erschließt sich nur nicht ganz, ob man die Berufsfahrung tatsächlich während dem Studium erlangen kann (wenn 16 Std / Woche geleistet werden)? Auf allen Seiten hierzu steht immer, dass nach Ende des Masters eine 3-Jährige Berufserfahrung abgeleistet werden muss, bezieht sich das nur auf Präsenzstudiengänge?

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

An der Euro-FH wird ein Master angeboten der nach 8a WPO akkreditiert ist. So könntest du beim Fern Studium bleiben und trotzdem etwas angerechnet bekommen.

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

WiWi Gast schrieb am 05.01.2018:

An der Euro-FH wird ein Master angeboten der nach 8a WPO akkreditiert ist. So könntest du beim Fern Studium bleiben und trotzdem etwas angerechnet bekommen.

Den hatte ich auch schon im Visier. Aber da wird ebenfalls das halbe Jahr Erfahrung vorausgesetzt, nicht? Ich würde meinen Master gerne sofort nach meinem Bachelor beginnen, wer weiß, was man in einem halben Jahr alles vergisst.

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Glaub mir, das halbe Jahr vor dem AuditXcellence-Master wird dich nicht aus der Bahn werfen. Hattest du eigentlich schon praktische Erfahrung in der Prüfung und wie alt bist du?

Und ehrlich gesagt hätte ich für meine spätere Laufbahn auch lieber eine der AuditXcellence-Hochschulen im Lebenslauf stehen statt der Euro-FH.

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

WiWi Gast schrieb am 05.01.2018:

Glaub mir, das halbe Jahr vor dem AuditXcellence-Master wird dich nicht aus der Bahn werfen. Hattest du eigentlich schon praktische Erfahrung in der Prüfung und wie alt bist du?

Und ehrlich gesagt hätte ich für meine spätere Laufbahn auch lieber eine der AuditXcellence-Hochschulen im Lebenslauf stehen statt der Euro-FH.

Ich bin 27. Bachelor also mit 29. Damit wäre ich zwar auch mit dem langen Weg im Durchschnitt was das Einstiegsalter der WP angeht, jedoch sitze ich irgendwie auf heißen Kohlen.
Praktische Erfahrungen, auch in einer Führungsposition, habe ich, jedoch nicht in der Prüfung.
Du meinst also, in Sachen Master den einfachen Weg zu gehen, rächt sich später beim Examen? Ich bin aktuell naiv genug um zu glauben, dass ich den Master mal eben mitnehme (Msc Wirtschaftswissenschaften an einer Fernuni ist bestimmt keine Raketenforschung) und mich dann mit viel fleiß hinter das WP-Examen setze.

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Mach den AuditXcellence Master.
Am Besten an der Uni Mannheim oder der Frankfurt School.

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Der Zeitplan hat einen Schönheitsfehler: du wirst bis zum geplanten WP Examen keine drei Jahre Berufserfahrung sammeln können! Denn Urlaub und interne Weiterbildung zählt nicht als BE. Ich habe mich nach vier Jahren im Unternehmen angemeldet und hatte damals knapp die drei Jahre zusammen.

Soweit ich das jedoch von anderen Kollegen mitbekommen habe, könntest du zwar das WP Examen schreiben, müsstest dann aber mit der Bestellung noch warten bis du die drei Jahre zusammen hast.

Wenn du dazwischen noch den StB machst, ist das vor vier Jahren im Unternehmen nicht zu machen. Eher fünf!

WiWi Gast schrieb am 05.01.2018:

Hallo zusammen,

diese Frage wurde mit Sicherheit schonmal gestellt, ich konnte sie jedoch im Forum nicht finden.

Kurz und Knapp zusammengefasst geht es um folgendes Szenario:

  • 09.2019 schließe ich mein Bachelorstudium ab
  • 04.2020 möchte ich mein Master-Fernstudium beginnen
  • zeitgleich möchte ich Berufserfahrung als Prüfungsassistent sammeln
  • 03.2022 hätte ich meinen Masterabschluss
  • 2023 hätte ich dann meine drei Jahre Berufserfahrung und würde sofort das WP-Examen ablegen

Dieser Plan setzt folgendes voraus: Berufserfahrung kann zwischen meinen akademischen Abschlüssen gesammelt werden (wir setzen, der Einfachheit halber, das Bestehen des Studiums und des Examens voraus).

Liege ich mit dieser Planung richtig? Grundsätzlich möchte ich nach dem Studium sofort mein StB-Examen ablegen, quasi als Übergangslösung.

Die Frage bezieht sich nicht darauf, ob diese Ziele in so enger Taktung aufwandstechnisch zu erreichen sind, sondern es geht rein um die theoretische Möglichkeit nach den Gesetzen der WPO.

Und zu guter Letzt: Nach §8 WPO akkreditierte Studiengänge setzen ja eine Erfahrung voraus, verlängern meine Planung also. Ist das mit dem Mehrwert des verkürzten Examens zu rechtfertigen? Die Kosten sind in meinen Augen kein Argument, schließlich verdiene ich im kostenpflichtigen Fernstudium 100%, unter dem Strich sollte das also eine Nullrechnung sein.

Danke für eure Hilfe!

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Sorry nochmal der Poster mit der Berechnung der Berufserfahrung: Mit Urlaub meinte ich natürlich Urlaub in Form von Sonderurlaub a la Überstunden abfeiern.

WiWi Gast schrieb am 05.01.2018:

Hallo zusammen,

diese Frage wurde mit Sicherheit schonmal gestellt, ich konnte sie jedoch im Forum nicht finden.

Kurz und Knapp zusammengefasst geht es um folgendes Szenario:

  • 09.2019 schließe ich mein Bachelorstudium ab
  • 04.2020 möchte ich mein Master-Fernstudium beginnen
  • zeitgleich möchte ich Berufserfahrung als Prüfungsassistent sammeln
  • 03.2022 hätte ich meinen Masterabschluss
  • 2023 hätte ich dann meine drei Jahre Berufserfahrung und würde sofort das WP-Examen ablegen

Dieser Plan setzt folgendes voraus: Berufserfahrung kann zwischen meinen akademischen Abschlüssen gesammelt werden (wir setzen, der Einfachheit halber, das Bestehen des Studiums und des Examens voraus).

Liege ich mit dieser Planung richtig? Grundsätzlich möchte ich nach dem Studium sofort mein StB-Examen ablegen, quasi als Übergangslösung.

Die Frage bezieht sich nicht darauf, ob diese Ziele in so enger Taktung aufwandstechnisch zu erreichen sind, sondern es geht rein um die theoretische Möglichkeit nach den Gesetzen der WPO.

Und zu guter Letzt: Nach §8 WPO akkreditierte Studiengänge setzen ja eine Erfahrung voraus, verlängern meine Planung also. Ist das mit dem Mehrwert des verkürzten Examens zu rechtfertigen? Die Kosten sind in meinen Augen kein Argument, schließlich verdiene ich im kostenpflichtigen Fernstudium 100%, unter dem Strich sollte das also eine Nullrechnung sein.

Danke für eure Hilfe!

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich gebe auch hier gerne mal eine kurze Klarstellung ab, vor allem, da es hier an qualifizierten Antowrten doch sehr mangelt. ,

Praxiszeit StB:
Für die Zulassung zum StB-Examen muss eine praktische Tätigkeit von mind. 16 Wochenstunden über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren (mit Masterabschluss) erdient werden. Bei einem Bachelorabschluss verlängert sich diese auf 3 Jahre. Dies bedeutet jedoch nach Auffassung der Kammer: 104/156 Wochen Steuerberatungstätigkeit. Dazu zählen nicht: Prüfung, Compliance, o. Ä. sowie jegliche Fehlzeiten wegen Urlaub, Krankheit, Vorbereitungszeit, etc. Überstunden werden ebenfalls nicht berücksichtigt, Fehlzeiten hingegen schon. D. h.: Fehlst du einmal auch nur 2 Stunden in der Woche wegen einem Arzttermin (machst also 14h/Woche), ist die ganze Woche rauszunehmen. Gerade in diesen knappen Fällen ist die Kammer sehr streng und überprüft alles zweimal. Würde es also lieber nicht darauf ankommen lassen und einen entsprechenden Puffer einbauen.

Praxiszeit WP:
Die WPO fordert hier eine mind. 3/4-jährige Berufserfahrung (Bachelor/Master) bei einer StBG/WPG, bzw. StB/WPG o. Ä. Eine exakte Stundenzahl ist in der WPO nicht angegeben. Das kann an dieser Stelle auch vernachlässigt werden, da das schwerwiegendere Kriterium nämlich im zweiten Absatz verborgen ist: Davon mindestens 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit.
D. h. man muss mindestens 53 Wochen (Vollzeit) originäre Prüfungstätigkeit wochen- und mandantenbezogen nachweisen. Arbeitet man z. B. nur 40% der üblichen Wochenstunden (40h), wird die Woche auch nur zu 40% angerechnet.

Fazit:
In diesem Model ist also bei Beginn der Tätigkeit am 1.4.2020 frühstens das StB-Examen im Oktober 2023 möglich. Das WP-Examen erfordert wäre (bei unterstellter Tätigkeit 50/50 StB/WP) frühstens im August 2024 möglich, wenn man die StB-Anrechnung nach § 13 WPO mitnehmen möchte.

Ein Fernstudium nach § 8a WPO ist momentan nur an der EURO-FH möglich, jedoch ist dann hier zu beachten, dass die Anrechnung nach § 13 WPO (StB) nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden kann. Dies wäre nur bei einem Studium nach § 13b WPO möglich. Ein §13b-WPO-Fernstudium ist mir aktuell allerdings nicht bekannt.

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen Licht ins Dunkel bringen ;-)

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Das stimmt so nicht. § 8a und Steuerberater kann gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Knapp die Hälfte der Studenten bei der Euro-FH sind übrigens Steuerberater... ganz einfach, weil nach dem Studium dann nur noch PW im Examen dran kommt.

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WiWi Gast

Re: WP werden; die Wahl des Masterstudiums

WiWi Gast schrieb am 06.06.2018:

Das stimmt so nicht. § 8a und Steuerberater kann gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Knapp die Hälfte der Studenten bei der Euro-FH sind übrigens Steuerberater... ganz einfach, weil nach dem Studium dann nur noch PW im Examen dran kommt.

Schön, dass du es hier auch nochmal erwähnst. Wie erwähnt (anderer Post): Habe ich dann evtl. getäuscht, aber zu meiner Zeit war das noch die vorherrschende Meinung. ;-)

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WiWi Gast

WP werden; die Wahl des Masterstudiums

WiWi Gast schrieb am 05.01.2018:

Hallo zusammen,

diese Frage wurde mit Sicherheit schonmal gestellt, ich konnte sie jedoch im Forum nicht finden.

Kurz und Knapp zusammengefasst geht es um folgendes Szenario:

  • 09.2019 schließe ich mein Bachelorstudium ab
  • 04.2020 möchte ich mein Master-Fernstudium beginnen
  • zeitgleich möchte ich Berufserfahrung als Prüfungsassistent sammeln
  • 03.2022 hätte ich meinen Masterabschluss
  • 2023 hätte ich dann meine drei Jahre Berufserfahrung und würde sofort das WP-Examen ablegen

Dieser Plan setzt folgendes voraus: Berufserfahrung kann zwischen meinen akademischen Abschlüssen gesammelt werden (wir setzen, der Einfachheit halber, das Bestehen des Studiums und des Examens voraus).

Liege ich mit dieser Planung richtig? Grundsätzlich möchte ich nach dem Studium sofort mein StB-Examen ablegen, quasi als Übergangslösung.

Die Frage bezieht sich nicht darauf, ob diese Ziele in so enger Taktung aufwandstechnisch zu erreichen sind, sondern es geht rein um die theoretische Möglichkeit nach den Gesetzen der WPO.

Und zu guter Letzt: Nach §8 WPO akkreditierte Studiengänge setzen ja eine Erfahrung voraus, verlängern meine Planung also. Ist das mit dem Mehrwert des verkürzten Examens zu rechtfertigen? Die Kosten sind in meinen Augen kein Argument, schließlich verdiene ich im kostenpflichtigen Fernstudium 100%, unter dem Strich sollte das also eine Nullrechnung sein.

Danke für eure Hilfe!

Ich hätte derzeit den gleichen Plan. Jedoch würde ich das Fernstudium nicht als §8 oder §13 WPO absolvieren, sondern als normales Fernhochschulstudium im Bereich Accounting/Controlling.

Durch die Modularisierung (die in 4 Jahren sicher gültig sein wird) sind die Konditionen für AuditXcellence nicht länger attraktiv.
Durch das Fernstudium bleibt man im Lernen und kann dann nach 4 Jahren das WP Examen anstreben.

antworten
WiWi Gast

WP werden; die Wahl des Masterstudiums

WiWi Gast schrieb am 07.09.2018:

Ich hätte derzeit den gleichen Plan. Jedoch würde ich das Fernstudium nicht als §8 oder §13 WPO absolvieren, sondern als normales Fernhochschulstudium im Bereich Accounting/Controlling.

Durch die Modularisierung (die in 4 Jahren sicher gültig sein wird) sind die Konditionen für AuditXcellence nicht länger attraktiv.
Durch das Fernstudium bleibt man im Lernen und kann dann nach 4 Jahren das WP Examen anstreben.

Naja, aber du musst trotz Modularisierung noch alle Klausuren schreiben + die Klausuren aus dem Fernstudium. Synergieeffekte entfallen daher hier. Aber ich wünsche dir viel Erfolg, vielleicht sitze ich ja in 4 Jahren in deiner Prüfungskommission ;-)

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WiWi Gast

WP werden; die Wahl des Masterstudiums

Die Rückzahlungsvereinbarungen sowie das geringe Gehalt über 3 Jahre schrecken mich einfach ab. Vielleicht habe ich nach 2-3 Jahren Lust und Chancen auf einen guten Exit. Da bringt mir der 8a Master auch nix. Und wenn WP mir gefällt, gehe ich halt in die Modularisierung. :)

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