Wenn man so eine Erbsenzählerei anfängt, dann darf bald kaum mehr jemand am StB-Examen teilnehmen. Denn jetzt mal ehrlich, die wirklich qualifizierten Steuer-Stellen setzen ein bestandenes Examen voraus. Ohne Examen wird man zwangsläufig immer nur irgendwelche Formulare oder Excel-Sheets ausfüllen. Zu mehr reicht ein normales BWL-Studium oder eine Ausbildung einfach nicht.
Und ob jetzt ein Kandidat, der in einer Umsatzsteuerabteilung 20.000 Voranmeldungen ausgefüllt hat, wirklich besser geeignet ist als jemand, der bei Wirtschaftsprüfungen bei war, sei mal dahingestellt. Es gibt viele Tätigkeiten, die im engeren Sinne mit Steuern zu tun haben, aber von der Sache her total primitiv sind.
Der Sinn und Zweck der Regelung ist es ja nur, dass z. B. nicht ein Bankkaufmann plötzlich auf die Idee kommt, beim Steuerberaterexamen teilzunehmen. Wenn man von einer WP-/Steuerberatungsgesellschaft kommt, sollte es dagegen keine Probleme geben. Wir alle wissen, dass man hier auch viel Arbeiten erledigt, die im engeren Sinne keine Steuerberatung sind.
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