Du zahlst diese Weiterbildung immer aus eigener Tasche. Denn letztendlich wirst du die Förderung, die du von deinem Arbeitgeber bekommst, in jedem Fall irgendwie wieder reinarbeiten müssen. Niemand wird dir was schenken.
Ich weiß meine Ausgaben nicht mehr genau, aber die 10.000 Euro dürften hinkommen. Das sind dann aber wirklich nur die Kosten für die Kurse, Bücher, Reisekosten, Prüfungsgebühren etc. Die Freistellung selbst kostet dich ja quasi auch Opportunitätskosten. Du musst 3-4 Monate überbrücken ohne Gehalt. Daher glaube ich nicht, dass selbst die großzügigste Förderung wirklich alles abdeckt. Du wirst während der Assistentenzeit Geld für die Weiterbildung sparen müssen.
Zum Thema durchfallen. Wenn du durchfällst, bist du in den Augen deiner Vorgesetzten zweite Wahl. Du wirst beim zweiten Versuch sicher nicht mehr die Förderung bekommen, die du beim ersten bekommen hast. Vielleicht will man auch gar nicht mehr, dass du einen zweiten Versuch kriegst. Dann musst du halt wechseln.
Wichtig ist, dass man die Vorbereitung schon beim ersten Versuch möglichst gut durchgeführt hat. Der zweite Versuch macht dann deutlich weniger Aufwand. Man braucht weniger Kurse, weniger Freistellung etc. Ganz schlecht ist es, wenn man praktisch den ersten Versuch "verschenkt". Es gibt Leute, die gehen in die Prüfung mit großen Wissenslücken, z. B. ohne Verfahrensrecht gelernt zu haben. Das führt in 95% der Fälle zum Durchfallen. Beim zweiten Versuch ist die Belastung dann schon größer, da man wieder so viel Geld zahlen muss, wieder eine Freistellung braucht etc. Wenn man dann auch noch das Pech hat, beim zweiten Versuch in der Mündlichen zum scheitern, ist man schon beim dritten Versuch. Dann ist man mit den Nerven endgültig am Ende, hat bis dahin ein kleines Vermögen ausgegeben und nur noch einen letzten Versuch. Ich habe in der Vorbereitung Leute kennengelernt, die sich beim dritten Versuch gar nicht mehr getraut haben abzugeben. Denn ein gutes Gefühl hat man nach den Klausuren nie. Die sind seit 4 Jahren durch die Kurse gegeistert und sind weder Steuerberater geworden, noch konnten sie innerlich mit der Sache abschließen.
antworten