Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern
Hi,
ich stehe vor dem Problem, dass wenn ich in der nächsten vorlesungsfreien Zeit ein Praktikum mache, den durchs Bafög erlaubten Betrag an Zuverdienst deutlich überschreite.
Leider ist der ja gnadenlos tief gewählt, sodass man, wenn man als Werkstudent arbeitet und Praktika macht, was eigtl zur Ausbildung dazugehört, da man sonst gar nicht berufsfähig ist, quasi jeglichen Bafög-Anspruch wieder verliert.
Oder andersherum: Das Bafög setzt mir den Anreiz zum totalen Faulenzen, weil mein nächstes Praktikum dadurch effektiv unbezahltes Arbeiten wäre.
Mein Plan ist jetzt, meine Werbungskosten irgendwie aufzublasen, sodass mein anrechenbares Einkommen unter die Grenze gemindert wird (oder zumindest soweit, dass ich von meiner Vergütung auch etwas habe).
D.h. ich werde alle meine Anschaffungen irgendwie als studienrelevant anpreisen.
Das Finanzamt war da in Sachen Einkommenssteuerbemessung immer recht großzügig. Ist das Bafög-Amt das auch?
Muss man dort bei Werbungskosten über der Pauschale zwangsweise Belege einreichen? Dann würde ich jetzt schonmal anfangen zu sammeln.
Falls jemand sonstige legale(!) Tipps hat, wie man Rückzahlungen vermeidet, sind die natürlich auch gerne gesehen.
Inb4 Moralkeule: Ja, ich bin bedürftig genug für das Bafög-Geld, auch wenn ich nebenher ein bisschen verdienen kann (Wohnen ist teuer). Aber 5400 Brutto sind einfach lächerlich gering, da man diese nur durch Vollzeit-Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit schon leicht und weit überschreiten kann.
Grüße vom Main
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