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"Mir ist bewusst, dass ich das Geld in der GmbH lassen muss und es mit 25% versteuern muss, falls ich es auszahle. Aber ich habe kein Problem damit."
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Das stimmt so nicht. Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob geschütett wird oder nicht. Wie hier bereits gesagt wurde, fällt neben der KSt auch GewSt an.
Die ebenfalls bereits erwähnte Regelung des 8b KStG (95% Regel) nützt Dir im Grunde wenig, wenn Du das Geld bzw. die Gewinne nicht steuerneutral aus der GmbH herausnehmen kannst.
Zwar könntest Du Dir das GF-Gehalt erhöhen. Allerdings wird sich dann zwangsläufig die Frage stellen, ob das Gesamtpaket noch verhältnismäßig, oder, wie man im Steuerrecht sagt, die Gesamtvergütung noch angemessen ist. Kommt der Fiskus zu der Erkenntnis, dass das nicht der Fall ist, wird seitens des FA auf eine vGA (verdeckte Gewinnausschüttung) erkannt die, wie bereits gesagt wurde, zu einer Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz erfolgt.
Im Übrigen ist das Thema vGA in Deinem Fall immer akut.
Hinzu kommt noch folgendes:
Grundsätzlich könntest Du Dir ein marktübliches Gehalt zahlen, dass Einkünfte gem. § 19 EStG darstellt und dem persönlichen Steuersatz unterworfen wird. Wenn Du sonst keine Einkünfte hast, wäre das ggf. nicht so hoch.
Hinsichtlich der Ausschüttungen (Dividenden) der GmbH könnte man meinen, dass die Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) zum Zuge kommt. Grds. auch nicht ganz so schlecht.
Da Du aber 100% Ges'er bist, kommt die für Dich nicht in Frage (§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG). Damit wird es für Dich, je nachdem welche Gewinne Du erwirtschaftest (die Einlage bei Gründung ist ja steuerneutral), u.U. richtig teuer.
Private Vermögensverwaltung in Form einer GmbH macht nur in wengigen Fällen Sinn. Durch Deinen Hinweis auf die Derivate nehme ich an, dass Du es auf die Haftungsobergrenze bei der GmbH abgesehen hast. Hierzu folgende Anmerkungen:
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Der gesellschaftsrechtlich unerfahrene Bürger meint regelmäßig, dass die Haftung damit begrenzt ist. Dem ist aber nicht so. Im Falle einer Insolvenz(verschleppung) gibt es diese Funktion nämlich gar nicht mehr.
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Auch gegenüber den Finanzbehörden ist die Haftung nicht so stark wie angenommen.
- Der Handel mit Derivaten über eine GmbH wird seitens der Bank nur dann zugelassen, wenn ausreichend Haftungsmasse da ist. Solltest Du mit den Derivanten "ordentlich Schiffbruch" erleiden, wird die Bank im Vorfeld weitere SIcherheiten einfordern. Diese sollten dann im Privatvermögen vorhanden sein. Ist dem nicht so, wird es wahrscheinlich keinen Handel mit der Bank geben. Denn die Banken wissen natürlich auch, dass dann jeder eine GmbH und fröhlich zocken könnte.
Mein Tipp: Solide anlegen, die GmbH vergessen und aus dem privaten Bereich heraus verwalten/handeln und von der Abgeltungssteuer profitieren.
Nachtrag: Eine GmbH ist qua Gesetz buchführungspflichtig. Grds. kannst Du das in so einem Fall wohl auch alleine Machen. Allerdings wird es meistens an den StB abgeben, der dann auch die St-E macht. Und in solchen Fällen wird nach Gebührenordnung abgrechnet, die sich auf den Arbeitsumfang/Gegenstandswert bezieht.
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