Solange Du nicht deinen Vermögensfreibetrag (150EUR* Lebensalter in Jahren) überschreitest durch ansparungen, geht es das Jobcenter einen feuchten Kehricht an, was Du mit Deinem Geld machst. Sofern Dir GELD ZUFLIESST, das Du real zur Senkung Deiner Lebenshaltungskosten einsetzen könntest, bist du nach dem SGB-II verpflichtet, das zu tun und auch anzugeben. Doch wenn Du irgendwo ein quasi sperrkonto hast, an das Du erst nach dem ALG-II-Bezug rankommst, ist das wie mit nem geerbten Haus, das man nicht verkauft kriegt. Wenn du mit weniger Geld durch individuelle SPARSAMKEIT auskommst** als die Allgemeinheit, der in der Regel 416 EUR zu wenig sind (Rechnungen des Paritätischen besagen, dass man mind. 700 EUR Anspruch hätte), geht das das jobcenter erstmal nichts an. Dein "Hobby" kann sein, Bitcoins zu starten genau wie Geld für das Schwimmbad oder eine Weiterbildung ausgeben, für ne Reise, Kinderbetreuung, ein Haustier...
Du darfst Dein Geld auch an Vereine wie etwa den zum Ausgleich von Sanktionen (nennt sich sanktionsfrei e.v.) oder an den Tierschutz, Seenotrettung im Mittelmeer usw. spenden ;-)
Natürlich kannst Du Dein Geld auch irgendwo hingeben, wo Du keine Ansprüche hast, aber die Hoffnung, es ggf. mal wieder zu sehen, wenn Du nicht mehr Hartz IV beziehst oder wo es dir indirekt nützt, damit halt Deine Vorhaben umgesetzt werden. Gründe ggf. selber einen Verein oder eine Gesellschaft, die Gewinne einfahren kann, ohne dass man das dir anrechnen kann. Solange Du unter der "Vermögensfreigrenze" bleibst, kannst Du auch Sachwerte kaufen - das ist dann nur "Vermögensumwandlung" und die später bei ebay versteigern... das Geld unter das Kopfkissen legen... oder es halt "festsetzen", in private Altersvorsorge investieren (ein Ansparbetrag für Sonderausgaben ist übrigens explizit bei Hartz IV und Grundsicherung im Alter vorgesehen! Etwa wenn die Waschmaschine defekt ist, sich eine neue kaufen zu können, für Medikamente oder Reparaturen, die schlagartig fällig sein könnten...
**
weswegen ja auch die meisten einen Job suchen (auch wenn der effektiv in der Nettolohnbilanz nur 100-200 EUR mehr einbringt, sofern man nicht deutlich mehr als den Mindestlohn bei Vollzeittätigkeit verdient).
UND
wenn Du bei Partner oder Eltern versorgt wirst mit Essen und daher sparst, werden sie auch zumindest der Theorie ihres meiner Meinung nach völlig bösartigen Gesetzes nach versuchen, dir das anzurechnen und daher in Deinem Sonderfall Deine Sparsame Lebensführung "bestrafen" mit geringerem Leistungsanspruch. Da lohnt sich dann ein Gang zum Gericht aber das nur am Rande.
WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:
Danke für eure Ratschläge, das hört sich ja vielversprechend an.
Sorry übrigens für die lange Pause, hatte keine Zeit. Jetzt muss ich hier mal einiges klarstellen.
Ich bin Akademiker auf Arbeitssuche. Sozusagen "Unterschicht auf Zeit".
Ich habe Geld über, weil meine Ausgaben wie folgt aussehen:
- bekomme etwa 400€
- keine Miete
- keine Mobilitätskosten
- Lebensmittel im Monat 150€
- Handy, Internet, Strom, etc. 50€
- Klamotten und wenn mal was kaputt geht 50€
- es bleiben also ca. 150€ übrig, die ich gerne investieren würde
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